Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte auf die Begründung nicht mehr eingehen, weil ich das in der Eintretensdebatte bereits getan habe. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Ich sage es nochmals: Es geht hier um Personen, die dem Verwaltungsrat unterstellt sind; sie setzen also ihre Saläre nicht selbst fest. Es genügt, die Gesamtsumme zu haben.
Nun sind da viele Sachen aus dem Ausland zitiert worden. Ich sage es nochmals: Grossbritannien und die USA gehen etwas weiter als wir, aber die EU-Richtlinien, die hier angeführt worden sind, gehen alle weniger weit und sind nicht einmal in Rechtskraft. Es heisst dort ausdrücklich: "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans", also für das Organ, nicht für die einzelnen Mitglieder, "eines Aufsichtsrats", also des ganzen Rates, "eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe" sei die Entschädigung zu veröffentlichen. Man geht also wesentlich weniger weit als wir - und das ist gar nicht Gesetz, sondern eine Richtlinie. Einzelne Länder haben diese Richtlinie übernommen, z. B. Frankreich. Nehmen Sie einen Geschäftsbericht eines börsenkotierten französischen Unternehmens, und suchen Sie das Salär eines Mitglieds der Geschäftsleitung - Sie werden nichts finden; Sie werden die ganze Summe finden. Wir geben das höchste Salär an, das ist in der Regel jenes des CEO, und wir geben die Saläre der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates an.
Ich bitte Sie, hier nicht zu übertreiben.
Beim Beirat betrifft es auch die einzelnen Mitglieder, weil sich dort die gleiche Problematik stellt wie beim Verwaltungsrat.