Gross Jost · Nationalrat · 2005-03-03
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat in Artikel 59 des Transplantationsgesetzes eine Bestimmung eingefügt, wonach eine öffentliche Diskussion zu den medizinischen und ethischen Fragen zum Todeskriterium, welches im Transplantationsrecht eine besondere Bedeutung hat, zu führen ist. Diese Bestimmung wurde im Nationalrat auch mit breiter Mehrheit so verabschiedet. Der Ständerat wendet sich im Grundsatz nicht gegen eine solche Debatte. Er findet aber, eine Bestimmung mit diesem Auftrag an den Bundesrat bzw. an das Bundesamt für Gesundheit, eine solche sicher wichtige Debatte zu führen, sei in diesem Gesetz systemfremd. Der Bundesrat lehnt deshalb mit Bericht vom 22. Dezember 2004 die Kommissionsmotion ab.
Ich finde es ein bisschen schade, dass er nicht grundsätzlicher argumentiert, denn er macht vor allem Kostenfolgen geltend und sagt, man habe die Debatte über solche ethischen Fragen bereits geführt. Die Kommissionsmehrheit findet, das sei ein schwaches Argument. Der Bundesrat verweist denn auch auf Artikel 61, in dem eine Information über Fragen der Organtransplantation in sehr allgemeiner Weise tatsächlich vorgesehen ist. Es ist aber wichtig, dass die Menschen in diesem Land über die rechtliche Regelung der Organtransplantation aufgeklärt werden. Es ist wichtig, dass wir auch - da sind die Kommissionsmehrheit und ich gleicher Meinung - die Rate der transplantierten Organe, die in der Schweiz niedrig liegt, steigern können. Aber unter diesem Gesichtspunkt ist Artikel 61 mehr eine PR-Bestimmung - wenn ich so sagen darf - und nicht das, was der Kommissionsmehrheit vorschwebt, nämlich dass wir bezüglich des Todeskriteriums bei Organtransplantationen in einen breiten Dialog mit der Bevölkerung eintreten müssen.
Die Kommission hat dem von Frau Meyer Thérèse angeregten Vorstoss deshalb mit 11 zu 10 Stimmen zugestimmt. Trotz einer vor allem in den Hearings recht regen Diskussion thematisiert das Gesetz selber nichts Weiteres bezüglich der Hirntodmethode, sondern setzt diese einfach voraus. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir den Dialog mit der Bevölkerung führen müssen, nachdem dort auch viele Ängste darüber bestehen. Die Ungewissheit und die Nichtinformation verunsichern überdies nicht nur die Bevölkerung ganz allgemein, sondern auch potenzielle Organspender. Deshalb ist dieser öffentliche Dialog sehr wichtig. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen darum vor, diesen Dialog zu führen und den Bundesrat im Gesetz entsprechend zu verpflichten.