Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-03-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-03-07
Wortprotokoll
Diese Petition geht auf die Jugendsession 2003 zurück. Sie verlangte, die Bundesversammlung solle eine Vorlage verabschieden, die das Verbot jeglicher Symbole, welche den Nationalsozialismus und den Faschismus öffentlich verherrlichen, durchsetzt. Diese Petition war Anlass für zwei Sitzungen der Kommission für Rechtsfragen. Es wurde auch Herr von Däniken angehört. Aus einem Bericht des Bundesamtes für Polizei, datiert vom 20. Januar 2004, geht hervor, dass ein generelles Verbot von Symbolen, die den Nationalsozialismus und den Faschismus verherrlichen, im geltenden schweizerischen Recht nicht besteht. Das blosse Tragen oder Zurschaustellen von rechtsextremen Symbolen oder Emblemen ist gemäss geltender Rechtslage nicht strafbar. Es gibt nur Bestimmungen, welche eventuell den Tatbestand der Verbreitung einer Ideologie abdecken können, die zu Gewalt aufruft, aber nicht in dem Ausmass, wie dies die Petition der Jugendsession formuliert.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass es angesichts dieser Gesetzeslücke nötig ist zu handeln. Ebenso weiss sie, dass in der Verwaltung ein Gesetzgebungspaket "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda" vorliegt. Es sieht einen neuen Artikel 261ter StGB vor. Neu soll die öffentliche Verwendung von rassendiskriminierenden Kennzeichen strafrechtlich verfolgt werden. Mithin hat die Kommission gesagt, es bestehe Handlungsbedarf. Indes gab es in der Kommission eine Vor-Auseinandersetzung, bis wir zum endgültigen Text der heute vorliegenden Motion gelangten.
Wie Sie sehen, hat eigentlich die Kommission eine inhaltliche Substitution vorgenommen. Sie hat den Text gegenüber jenem der Jugendsession eigentlich erweitert, indem jetzt nicht mehr nur von Rechtsextremismus - [PAGE 166] Nationalsozialismus - die Rede ist, sondern ein neuer Begriff - Extremismus - eingeführt wurde. Wie Sie sehen, soll ja ein Straftatbestand geschaffen werden: Es geht darum, "namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen", unter Strafe zu stellen.
Nachdem eine Vorlage, die sich enger an den Text der Jugendsession anlehnte, in einer Eventualabstimmung keine Mehrheit fand, einigte sich die Kommission hernach endgültig und am Schluss einstimmig auf diesen Text; einstimmig vor allem wiederum im Interesse der Jugend und an ihrer Session. Man wollte hier nachzugeben und den Bundesrat zum Handeln zwingen. Ich füge bei - vielleicht ein bisschen unter Strapazierung eines Kommissionsreferates -: Es wird sich nach Vorliegen der Gesetzesartikel dann im Einzelnen zeigen, ob diese tatsächlich geeignet sind, im Sinne der ursprünglichen Intention die Verwendung von rechtsextremistischen Symbolen usw. zu ahnden. Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, dass wir dann hier wieder einen neuen Diskurs über einen allgemeinen Extremismusartikel vorfinden, weil eines klar sein muss: Strafrecht macht nur Sinn, wenn Tatbestände geschaffen werden, die straftatbestandswürdig sind. Es geht immer darum, zwischen strafrechtlicher und politischer Relevanz zu trennen. Man darf nicht meinen, dass die Aufgabe, Rechtsextremismus politisch zu bekämpfen, vor allem vom Strafrecht gelöst werden kann.
Dieses Durcheinander im Kopf haben vielleicht einige. Es ist verführerisch, immer nach Straftatbeständen zu rufen. Das ist nicht die Meinung der vorliegenden Motion der Kommission. Man will dort Straftatbestände, wo sie tatsächlich Sinn machen. Aber man will nicht im Sinne des Extremismusberichtes ein allgemeines Wischiwaschi, bei dem man nicht mehr weiss, wovon man redet: von Bekämpfung von Handlungen im Vorfeld strafbarer Handlungen und strafbarer Handlung selbst sowie politischer Agitation.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diese Motion anzunehmen.