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Brunner Toni · Nationalrat · 2005-03-08

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-08

Wortprotokoll

Simple Feststellung Nummer eins: Die GPK nimmt die parlamentarische Oberaufsicht wahr. Was beaufsichtigt die GPK eigentlich? Es ist der Bundesrat mit seinen Tätigkeiten, es ist die gesamte Verwaltung mit ihren Tätigkeiten, es ist die Geschäftsführung der eidgenössischen Gerichte, und es sind generell alle Personen und Körperschaften, die mit Aufgaben des Bundes betraut sind - von den SBB bis hin zur Skyguide. Der Umfang der Oberaufsicht lässt erahnen, dass es letztlich einem Milizparlament nur eine gezielte Schwerpunktbildung ermöglicht, wirklich punktuell in die Tiefe einer Inspektion oder Evaluation zu gehen. Alles andere wäre blauäugig und würde an der Realität vorbeischiessen. Hat man sich in der GPK einmal für die Untersuchung eines Bereiches, eines Themas, allenfalls eines Amtes oder eines Vorfalles entschieden, so ist die GPK selbstredend auf eine kooperierende Verwaltung und auf einen ungehinderten Zugang zu sämtlichen Informationen - auch zum Beispiel vom Bundesrat - angewiesen. Welches ist die Voraussetzung für einen ungehinderten Zugang zu sämtlichen Informationen?

Simple Feststellung Nummer zwei: Die GPK muss als vertrauliches Gremium mit eigenen hohen Ansprüchen wahrgenommen werden, also vertrauensbildend wirken. Jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, den man nicht einfach ohne weiteres überspringen kann. Vertrauensbildend wäre beispielsweise, dass alle befragten und untersuchten Institutionen und Personen sich auch darauf verlassen können, dass ihre Angaben auch tatsächlich vertraulich behandelt werden. Wie aber soll man einer Oberaufsicht trauen, wenn solche Dinge passieren wie am letzten Donnerstag? Die GPK hat letzten Donnerstag beschlossen, eine Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in einem ordentlichen Verfahren mit Empfehlungen schnellstmöglich - aber noch nicht jetzt - zu veröffentlichen, sie also geheim zu halten. Und was passiert? Am Sonntag springt einem der Bericht in einer der drei grossen Schweizer Sonntagszeitungen bereits wieder in die Augen. Das hat mit Vertrauensbildung rein gar nichts zu tun, mit Politisieren dagegen sehr viel.

Der Titel des Zeitungsberichtes lautet "Ausschaffungshaft: teuer und ineffizient". Das lässt die politische Ecke und die Interessen hinter diesem Manöver überdeutlich erkennen. Falsche Unterstellungen pfeffern den Zeitungsartikel noch auf: Obwohl der Bericht vorhanden sei, nehme die GPK in Kauf, dass der Ständerat seine asylpolitischen Entscheide in der nächsten Woche in Unkenntnis der Fakten zu fällen habe. Wahr ist, dass die zuständige Subkommissionspräsidentin der GPK und ein Mitglied der PVK den Bericht und seinen Inhalt in mündlicher Form der zuständigen ständerätlichen Kommission vorgestellt haben. Die Ständeräte kennen also die Fakten sehr wohl. Offenbar kümmert das viele nicht. Gewisse Leute politisieren lieber via die GPK, als zu evaluieren oder zu inspizieren.

Die jetzt öffentlich aufgebauschte These, wonach die Ausschaffungshaft teuer und ineffizient sei, fordert natürlich heraus. Betrachten wir die Geschichte also ein wenig genauer. Die Gelegenheit dazu wurde mit dieser Veröffentlichung, woher auch immer sie stammt, gegeben.

Heute kommt es ziemlich häufig vor, dass Personen die gesamte Dauer der Ausschaffungshaft aussitzen und nicht mit den Behörden zusammenarbeiten. Oft zeigt sich schon zu Beginn der Haft, wer kooperiert und damit zu seiner Ausschaffung Hand bietet und wer die gesamte Dauer aussitzen will. Da die Kooperationswilligen schon bald ausgeschafft werden und die anderen, unabhängig von der Dauer ihrer Haft, nicht kooperieren, könnte man nun zum Schluss kommen, dass die maximale Dauer der Haft keinen Einfluss auf das Verhalten der Häftlinge habe und dass eine Verlängerung dieser Haft, wie von der Ständeratskommission beantragt, kaum eine signifikante Erhöhung der Rückführungsquote bringen würde. Dieser Schluss ist jedoch falsch.

Es trifft zu, dass die Leute, die zu Beginn ihrer Haft nicht kooperieren, oft auch nach Monaten nicht kooperieren wollen. Der Entscheid jedes Einzelnen, ob er kooperieren will oder nicht - der zu Beginn der Haft gefällt wird -, hängt jedoch ganz klar davon ab, worauf er sich einstellen muss. Hat ein Häftling zum Beispiel Aussicht darauf, dass er nach einem Monat wieder freikommt, wird er sich viel eher gegen eine Kooperation mit den Behörden entscheiden, als wenn er weiss, dass er zum Beispiel anderthalb Jahre in Haft bleiben muss, bis er wieder freikommt. Dieser Entscheid wird jedoch zu Beginn der Haft gefällt und beeinflusst das Verhalten von Anfang an. Die voraussichtliche Haftdauer hat klar einen Einfluss auf den Anteil der Häftlinge, die sich für bzw. gegen eine Kooperation entscheiden. Der präventive Charakter der Verlängerung der maximalen Dauer der Ausschaffungshaft ist nicht zu unterschätzen. Wer keine Perspektive hat, innert nützlicher Frist freizukommen, wird eher kooperieren. Eine Verlängerung der Ausschaffungshaft ist also unerlässlich.

Abschliessend: Der Jahresbericht der GPK gibt Ihnen einen korrekten Überblick über das abgelaufene Jahr. Vergangenheitsbewältigung ist okay, Vorwärtsschauen jedoch unverzichtbar.