Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-03-08
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-08
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen, diese vom Ständerat neu als Übergangsbestimmung eingefügte Bestimmung, an der die Mehrheit festhalten will, aus folgenden Gründen zu streichen:
1. Artikel 132 Absatz 7 ist zu streichen, weil wir ein Zollgesetz wollen, das auch den passiven Veredelungsverkehr vereinfacht statt kompliziert.
2. Diese Bestimmung ist zu streichen, damit kein Sonderheimatschutz - auch kein befristeter - für eine einzelne Branche entsteht, nämlich für die Verarbeitungsindustrie von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Grundstoffen. Die Anknüpfung an den vierjährigen Zyklus der Agrarpolitik ist nämlich alles andere als zwingend. Worum geht es? Es geht um landwirtschaftliche Waren, die in der Schweiz hergestellt und vorübergehend zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung ins Ausland ausgeführt und dann in die Schweiz reimportiert werden. Lesen Sie Artikel 13 Absatz 1 in Ihrer Fahne: Zollermässigung oder -befreiung gibt es nach Artikel 13 Absatz 1 auch für solche Rückimporte, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das gilt auch für die landwirtschaftlichen Produkte, und das genügt.
3. Der neue Absatz ist zu streichen, weil er den problematischen, unbestimmten Rechtsbegriff der "Nichtbeeinträchtigung der wesentlichen Interessen der Wirtschaft im Inland" neu ins Gesetz einführen will. Mit diesem Drohfinger soll die einheimische verarbeitende Industrie geschützt werden, doch damit wird ihr ein Bärendienst erwiesen.
Die Minderheit will diese Zollbestimmung streichen. Sie will damit zwei Ziele erreichen:
1. Sie will die Hochpreisinsel Schweiz abbauen, statt durch Zollschutz in diesem Bereich die teilweise massiv überhöhten Verarbeitungskosten hochzuhalten. Das ist im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten.
2. Die Minderheit will die verarbeitende inländische Industrie international fit, international wettbewerbsfähig machen, damit idealerweise die Veredelung als Arbeits- und Mehrwertschöpfungsprozess möglichst in der Schweiz stattfindet. Das ist im Interesse des Produktionsstandortes Schweiz, im Interesse der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit zollunterstützter Abschottung - wenn auch befristet, wie das der Ständerat jetzt vorschlägt - ist diesem Ziel nicht gedient, wird diesem Ziel ein Bärendienst erwiesen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, diese Übergangsbestimmung - sie ist ein Schönheitsfehler in einem ansonsten liberalisierten Gesetz - aus diesem Gesetz zu streichen.
Ich bitte Sie, in dieser standortpolitisch wichtigen Frage der Minderheit der Kommission zuzustimmen.