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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2005-03-09

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Die Schweiz ist traditionell ein Land mit enger aussenwirtschaftlicher Verflechtung. Diese hat evident zur Wohlstandsentwicklung in unserem Land beigetragen. Der tiefgreifende Umbruch der Weltwirtschaft erfordert deshalb auch in der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz Anpassungen an die neuen Gegebenheiten. Aus diesem Grund präsentiert uns der Bundesrat in seinem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 nicht nur eine Auflistung der aussenwirtschaftlichen Tätigkeiten im letzten Jahr, sondern erstmals auch eine Aussenwirtschaftsstrategie. Diese verfolgt als oberstes Ziel die Steigerung des Wohlstandes in der Schweiz und will deshalb Exporte fördern, den Marktzutritt für Importe verbessern und die Integration möglichst vieler Länder in die Weltwirtschaft anstreben.

Die bundesrätliche Strategie anerkennt explizit, dass eine Aufspaltung der Wirtschaftspolitik in rein aussenwirtschaftliche und rein binnenwirtschaftliche Bereiche für unser Land keinen Sinn mehr macht und dass deshalb den folgenden drei Dimensionen besondere Bedeutung geschenkt werden muss:

1. Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk: Als kleine, aber bedeutende und weltoffene Volkswirtschaft bevorzugt die Schweiz Regelungen für den Marktzutritt und für den Schutz von Investitionen auf multilateralem Weg, namentlich innerhalb der Welthandelsorganisation WTO. Im Gegensatz zu den weltweit rapid zunehmenden bilateralen und plurilateralen Abkommen garantiert ein multilaterales Regelwerk den Schutz der schweizerischen Anbieter vor Diskriminierung und institutionell die Durchsetzbarkeit der vereinbarten Ansprüche. Ergänzend werden mit pluri- und bilateralen Wirtschaftsabkommen der Marktzutritt und der Investitionsschutz abgesichert und verbessert. Bezüglich des Wirtschaftsraumes auf dem europäischen Kontinent bedeutet dies die grenzüberschreitende Schaffung von Binnenmarktverhältnissen, also die Harmonisierung bzw. Koordinierung einzelner Rechtsbereiche.

2. Binnenmarktpolitik der Schweiz: Die Leistungsfähigkeit der Binnenwirtschaft ist ausschlaggebend für den Erfolg eines Landes, was die Exporte von Waren und Dienstleistungen sowie die ausländischen Direktinvestitionen anbelangt. Die Schweiz muss deshalb die Wettbewerbsfähigkeit von binnenorientierten Sektoren vorantreiben. Neben den vor allem durch Steuern und Abgaben finanzierten Sektoren Gesundheit und Bildung sind dies auch die Landwirtschaft und die Baubranche.

3. Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern: Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit ist ein integrierender Bestandteil der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Die Chancen der Globalisierung müssen auch von den Entwicklungs- und Transitionsländern genutzt werden können, mit dem Ziel, die Armut zu verringern. Dieses Ziel entspricht dem Verfassungs- und Gesetzesauftrag und steht mit den Uno-Millenniumszielen in Einklang.

Aufgrund dieser Strategie hat sich der Bundesrat im Bericht fünf Ziele gesetzt, die von fünfzehn Leitlinien begleitet werden, und hat er den entsprechenden Handlungsbedarf ausgewiesen. Die Aussenwirtschaftsstrategie mag für viele auf den ersten Blick sehr theoretisch anmuten, was in unserer Kommission teilweise auch kritisiert wurde. Doch sie ist, auf einem zugegebenermassen hohen Abstraktionsniveau, in sich kohärent, was darauf hoffen lässt, dass sie sich konkretisieren und umsetzen lässt, sodass dem hohen internationalen Verflechtungsgrad der schweizerischen Wirtschaft Rechnung getragen werden kann und die Prosperität unseres Landes dank der aussenwirtschaftlichen Beziehungen verbessert werden kann.

Erwähnenswert ist der Vergleich mit anderen europäischen Staaten ähnlicher Grösse. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union konnten Schweden, Finnland und Österreich ihre internationale wirtschaftliche Verflechtung deutlich stärker steigern als die Schweiz. Als Herkunftsland für Direktinvestitionen hat die Schweiz weiterhin eine führende Stellung, nur hat sich in den letzten Jahren der Graben zwischen ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz und Direktinvestitionen der Schweiz im Ausland zunehmend vergrössert. Punkto Aussenhandelsverflechtung liegt die Schweiz immer noch vor Finnland, Norwegen oder Portugal, aber hinter Schweden, Dänemark oder Österreich und deutlich hinter Irland und den Benelux-Staaten.

Neben der Aussenwirtschaftsstrategie gibt der Bericht Auskunft über die aussenwirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz in Bezug auf die Europäische Union, die Europäische Freihandelszone Efta, die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit im Rahmen von OECD, WTO und Uno, über das internationale Finanzsystem, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die bilateralen Beziehungen sowie über die autonome Aussenwirtschaftspolitik im Rahmen von Export-, Embargo-, Investitions-, Standortpromotions- und Tourismuspolitik.

Zusammenfassend: Zum Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 kann festgehalten werden, dass die Kommission die erstmals formulierte aussenwirtschaftliche Strategie begrüsst und die aussenwirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz im [PAGE 220] vergangenen Jahr zur Kenntnis nimmt. Des Weiteren unterstützt unsere Kommission das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Republik Libanon sowie die Rückversicherungsverträge auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und den Niederlanden sowie zwischen der Schweiz und Polen. Diese Abkommen bilden einen integralen Bestandteil des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 und müssen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch genehmigt werden.

Die Aussenpolitische Kommission hat den vorliegenden Bericht im Rahmen ihrer Kommissionssitzungen vom 21. und 22. Februar 2005 in Anwesenheit der zuständigen Bundesräte beraten. Aufgrund eines Antrages Rennwald und wegen der vielschichtigen Bedeutung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik wurden im Rahmen unserer Kommissionssitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Economiesuisse, Swissmem, Gewerkschaftsbund und Erklärung von Bern Anhörungen durchgeführt. Die Anhörungen boten uns die Möglichkeit, die Meinungen von Vertreterinnen und Vertretern der Akteure im internationalen Bereich, seien dies Wirtschaft, Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen, zum Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 zu erfahren und ihre Sicht der Dinge zu hören.

In Bezug auf diesen Bericht liegen uns zwei Anträge vor, die wir bereits in der Kommission diskutiert haben: Einerseits ist dies der Antrag der Minderheit Gysin Remo, der die Rückweisung von Kapitel 1 mit folgenden zwei Auflagen verlangt: Erstens verlangt er Kohärenz mit den Millenniumszielen; zweitens sollen Verhandlungsangebote und Entscheidungen in internationalen Wirtschaftsgremien, wie der WTO und der Bretton-Woods-Institutionen, die in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt sind, unterlassen werden. Andererseits liegt ein Antrag der Minderheit Müller Geri vor, die verlangt, der Bericht sei an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Vorlage in einen Bericht und in eine Strategievorlage zu trennen.

In der Kommission wurden die beiden Anträge einander gegenübergestellt. Der Antrag Gysin Remo obsiegte mit 8 zu 1 Stimmen; schliesslich setzte sich ein Antrag Schlüer, wonach beide Anträge abzulehnen seien, gegen den Antrag Gysin Remo mit 11 zu 8 Stimmen durch.

Zu den beiden Anträgen ist Folgendes zu bemerken:

Zum Antrag der Minderheit Gysin Remo: Der Bericht gibt bei genauer Lektüre bereits die Zusammenhänge der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik mit den Uno-Millenniumszielen wieder, so z. B. auf den Seiten 1112 und 1113, wo geschrieben steht: "Für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit sowie für den Dialog mit industrialisierten Ländern von grosser Bedeutung sind deshalb die Mitgliedschaft und die Beiträge der Schweiz in internationalen Organisationen, die im wirtschaftlichen Bereich tätig sind (IWF, Weltbank, regionale Entwicklungsbanken, WTO, OECD, Unter- und Spezialorganisationen der Uno). Dies bedeutet, dass sich auch die Schweiz vermehrt bemühen muss, Kohärenz zwischen den verschiedenen Aspekten der Aussenbeziehungen und der Binnenmarktpolitik herzustellen und gleichzeitig ihren Beitrag zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen zu leisten. Hierzu geben die Millenniums-Entwicklungsziele der Uno einen verbindlichen Rahmen vor. Im Vordergrund steht dabei das achte Ziel, das im Sinne einer globalen Entwicklungspartnerschaft auch ein faires Handelssystem verlangt." Die Millenniumsziele sind aber auch auf den Seiten 1142 und 1143 im Zusammenhang mit der Strategie für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, auf Seite 1163 im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitik und auf den Seiten 1179, 1193 und 1195 erwähnt. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Zum Antrag der Minderheit Müller Geri: Die Vorlage ist bereits in einen Strategie- und einen Aussenwirtschaftsteil gegliedert. Eine Rückweisung macht unter diesen Umständen keinen Sinn. Dieser Antrag erhielt in der Kommission nur die Stimme des Urhebers.

Deshalb beantrage ich Ihnen mit einer enorm grossen Mehrheit Ihrer Kommission, ihm nicht zuzustimmen.