Genner Ruth · Nationalrat · 2005-03-09
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Wir machen ein Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, und wir wollen ein Gesetz schaffen, das Wirkung zeigt. Wenn wir ein Gesetz machen, das keine wirklichen Sanktionen beinhaltet, ist es ein Papiertiger. Wir haben an sich schon recht beschränkte Möglichkeiten, um überhaupt Sanktionen auszusprechen.
Wen möchten wir sanktionieren? Am liebsten alle, die gegen dieses Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit verstossen. Ganz besonders wollen wir jedoch diejenigen sanktionieren, die vom Staat Mittel erhalten. Was sind das für Leute? Das sind Leute, Institutionen oder Firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, auf welcher Ebene auch immer - Gemeinde, Kanton oder Bund. Oder es sind Personen, Institutionen und Firmen, die Finanzhilfen erhalten, beispielsweise auch in der Landwirtschaft.
Die zentrale Frage bei dieser Sanktionierungsmöglichkeit ist: Wollen wir die Schwarzarbeit effektiv bekämpfen oder eben nicht? Die Minderheit will ganz klar, dass wir gemäss Ständerat diese Leute sanktionieren, dass wir sie von Aufträgen [PAGE 216] im öffentlichen Beschaffungswesen während einer Zeit von fünf Jahren ausschliessen und dass wir ihnen die Finanzhilfen angemessen kürzen können; das heisst nicht, dass wir die Mittel überhaupt streichen, sondern wir können dem Vergehen entsprechend kürzen.
In Absatz 3 geht es ferner darum, ob wir die Liste derjenigen, die wir hier sanktionieren, auch veröffentlichen. Das bedeutet eigentlich, dass wir solche Leute quasi an einen modernen Pranger stellen, sei es nun mit einer Liste im Internet oder wo auch immer. Ich frage Sie aber: Warum sollen wir diejenigen, die rechtskräftig verurteilt sind und auch wirklich sanktioniert werden, verstecken? Diese Liste soll öffentlich sein, selbstverständlich sind die Namen nur für diese begrenzte Dauer der Sanktion zugänglich.
Ich möchte Sie bitten, diesem Gesetz hier wirklich Zähne zu geben, sodass es Wirkung zeitigen kann, und in diesem Sinne dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, also meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.