Lexipedia

Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-03-09

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Ich kann mich kurz fassen: Ich möchte mich primär zum Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer bezüglich der Kompetenzen des Bundesrates und des Verwaltungsrates äussern. Es ist uns bewusst - Frau Kiener Nellen, Sie haben vollkommen Recht -: Es geht hier um eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit; das ist unzweideutig so. Nichtsdestotrotz sind wir der Auffassung, dass die Erfahrungen, die wir im Bereich von Organisation und Führung von Unternehmen gemacht haben, auch auf solche Gebilde anzuwenden sind. Ich glaube, dass die Corporate-Governance-Grundsätze auch hier, im Grundsätzlichen zumindest, Geltung haben sollten. Wir finden es richtig, dass der Bundesrat den Verwaltungsrat und dessen Präsidenten wählt, und wir finden es im Sinne der Aufsicht auch richtig, dass der Bundesrat die Revisionsstelle ernennt. Hingegen ist die Ernennung der Direktion die klassische und nach unserem Dafürhalten nicht delegierbare Aufgabe des Verwaltungsrates. Wir kennen Beispiele aus der Praxis. Wenn Sie beginnen, diese Verantwortlichkeiten zu verwischen, dann kommt es, wenn es schlecht geht, zu einem Hin-und-her-Schieben des Spielballs. Das ist einer vertrauenswürdigen Führung nicht dienlich.

Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen empfehlen, mit der Mehrheit zu stimmen. Der Bundesrat soll, wie gesagt, den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle bestimmen. Der Verwaltungsrat muss aber seine ureigensten und primären Aufgaben in abschliessender Verantwortung wahrnehmen können.

Zum Antrag betreffend die Vertretung der Frauen: Auch wir teilen die Auffassung, dass es leider noch immer viel zu wenige Frauen in den entsprechenden Gremien hat. Wir wollen ebenfalls mehr, wir wollen hier keinen Glaubenskrieg der Geschlechter. Die Frage ist allerdings, ob es notwendig ist, dass wir das hier legiferieren, nachdem es bereits andernorts festgehalten ist. Wir sind der Meinung, dass es nicht notwendig ist; deswegen wollen wir das Gesetz nicht überladen.