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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-03-09

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie dringend, die Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen. Ich möchte auch eine Interessenbindung offen legen: Ich bin Verwaltungsrätin einer Maschinenbaufirma mit Sitz im Kanton Bern, die im Exportgeschäft tätig und eine potenzielle Versicherungsnehmerin ist.

Ich möchte mein Votum unter das folgende Motto stellen: "Kooperation ja, Versicherungsholding mit zusätzlichen Beteiligungsrisiken nein". Die SP-Fraktion kann zu einer klar definierten öffentlich-rechtlichen Anstalt Serv Ja sagen, sie will aber keine neue Holdingstruktur, keine Konzernstruktur. Wir können doch nicht auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ein neues Versicherungskonglomerat in die Welt setzen. Das wäre international wohl wirklich ein Novum.

Als ich diesen Gesetzentwurf las, diesen Artikel und den Passus zur Gründung von Gesellschaften oder Beteiligung an solchen, dachte ich sofort, das sei wohl nicht ernst gemeint und es handle sich um eine Formel, wie sie aus Nullachtfünfzehn-Statuten für die Gründung einer Aktiengesellschaft leicht übernommen - sprich: abgeschrieben - werden können. Ich habe dann die Botschaft gelesen, und ich muss Ihnen sagen, sie kommt in diesem Punkt auch recht schmalbrüstig daher. Wenn Sie auf Seite 5829 zu Artikel 8 Absatz 2 lesen: "Die Serv erhält zudem die Möglichkeit, privatrechtliche Gesellschaften zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen", dann erwarten Sie zumindest eine Begründung, eine Erklärung, wozu denn diese vielen privatrechtlichen Gesellschaften gegründet werden sollten. Im nächsten Satz geht es gleich weiter: "Selbstverständlich ist diese Kooperation - Kooperation! - auf die Aufgaben der Serv gemäss dem vorliegenden Gesetz begrenzt." Ich stelle also fest, dass die Botschaft eine eigenartige Vermischung von Gründung, Beteiligungen und Kooperation macht.

Es ist vom Kommissionssprecher in der Eintretensdebatte ausgeführt worden, dass die Serv - dies als ordnungspolitischer Grundsatz für ihre gesamte Tätigkeit - selbstverständlich subsidiär zum privaten Markt tätig sein sollte. Dieses Subsidiaritätsprinzip verbietet - wenn Sie es ernst nehmen - die Übungsanlage, die gesetzt wird, wenn Sie nicht der Minderheit folgen und die Kompetenz zur Gründung von privatrechtlichen Gesellschaften und Beteiligungen - Plural - streichen. Wenn Sie dann in der Botschaft weiterlesen, sehen Sie auf Seite 5830 oben, dass aus dieser Auslagerung in die öffentlich-rechtliche Anstalt, die wir jetzt planen, gleich weitere Auslagerungen entstehen sollen. Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein.

Lesen Sie Artikel 9 mit dem Titel "Aufgabenübertragung an Dritte":"Die Serv kann Aufgaben im Bereich der Durchführung der Versicherung an Dritte übertragen." Das reicht vollkommen. Auftragsverhältnisse sind genügend, sind üblich, vorderhand besteht kein grosser Bedarf danach. [PAGE 257]

Herr Kollege Spuhler, genau dann, wenn es tatsächlich die Idee ist, jedes Jahr eine solche Gesellschaft zu gründen, wollen wir das hier in diesem Parlament beschliessen können. Dann soll der Bundesrat eine Teilrevision dieses Gesetzes bringen und uns begründen, wozu genau diese Gesellschaft oder diese Beteiligung mit neuen Risiken nötig ist. Dann können wir hier Ja oder Nein sagen.

Ich bitte Sie, stimmen Sie der Minderheit zu.