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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2005-03-10

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich über dreizehn Jahre intensiv mit diesem Anliegen befasst. Sie hatte verschiedene Ansätze zu beurteilen. Damals, zur Zeit der ersten Subkommission, waren die Ansätze von 200 und 250 Franken noch viel weiter von der Realität weg, als es heute eigentlich die 450 Franken wären. Unterdessen hatten wir auch noch weitergehende Vorschläge bzw. einen Ansatz von 600 Franken zu beurteilen.

Die Kommission hat eindeutig entschieden, dass hier Handlungsbedarf besteht. Sie lehnt die Volksinitiative ab, weil hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, die das heute Morgen befürwortet haben, die Augen grösser als der Magen sind. Weder die Wirtschaft noch die einzelnen Familien können diese Mehrkosten in Milliardenhöhe verdauen, und der Staat hat nicht mehr Geld, als man ihm zur Verfügung stellt. Das würde heissen, dass es eine Erhöhung der Mehrwertsteuer brauchen würde. Das belastet gerade jene, welche die grössten Lohnanteile wieder in den Konsum stecken müssen, und das sind Familien mit Kindern. Wir können doch nicht den Familien auf der einen Seite mehr geben - 450 Franken pro Monat und Kind - und ihnen dieses Geld auf der anderen Seite gerade wieder in Form von Steuern wegnehmen.

Die Kommission ist aber überzeugt, dass der Gegenvorschlag eine gute Sache ist. Verschiedene Votanten haben gesagt: Es handelt sich hier um eine Giesskanne. Es ist so: Kinderzulagen gehen an alle Familien. Der Nettonutzen aber fällt vor allem bei den Mittelstandsfamilien an. Damit profitiert diese Bevölkerungsgruppe am meisten, für die sich ja gerade die bürgerliche Hälfte sehr intensiv einsetzt. Für die Gutverdienenden ist der Nettonutzen gering, wegen der progressiven Steuerbelastung. Bei den Schlechterverdienenden geht die Erhöhung meist mit Einsparungen bei anderen Leistungen einher, z. B. bei Prämienverbilligung und Sozialhilfe, was schlussendlich auch zu einer Entlastung der öffentlichen Hand führen würde. Der Mittelstand profitiert.

Es wurde verschiedentlich erwähnt, dass hier die Kompetenz der Kantone missachtet würde. Es ist so, und die Mehrheit der SGK ist voll und ganz davon überzeugt: Familienpolitik ist eine kantonale Domäne, gewiss, aber mit der zunehmenden Mobilität der Menschen, die wir ja im Kampf gegen Arbeitslosigkeit auch immer fordern, entstehen heute Probleme. Wenn eine Familie in einem Kanton wohnt, der Vater in einem zweiten arbeitet und die Mutter in einem dritten, dann kommt dieses Zulagensystem an Grenzen. Wir wollen nicht die Abschaffung der Hoheit der Kantone, aber wir fordern eine Harmonisierung mit einem Rahmengesetz. Dieses soll primär und vor allem regeln, dass jedes Kind eine Zulage erhält; und zwar soll das nicht nur beim Bundespersonal, nicht nur in der Landwirtschaft gelten, sondern überall.

Herr Bortoluzzi und viele andere haben gesagt, dass sie der Volksinitiative nicht zustimmen können - sie verursache zu viele Kosten -, aber einem Rahmengesetz könnten sie allenfalls zustimmen. Es ist ein Rahmengesetz! Wenn Sie die Höhe der Zulagen mitbestimmen, wenn Sie die Mitwirkung der Kantone mitgestalten wollen, dann müssen Sie eintreten. Sie haben es in der Hand, bei Artikel 5 zu bestimmen, wie viel es kostet. Es gibt Anträge, die verursachen höhere Kosten, und es gibt Anträge, die sind völlig kostenneutral. Aber wenn Sie mitbestimmen wollen, müssen Sie jetzt eintreten. Es sollen auch nicht alle Kantone die genau gleiche Zulage ausschütten. Es gibt ja z. B. eine grosse Differenz zwischen dem Kanton Obwalden und dem Kanton Wallis. Was wir hier in einem Rahmengesetz formulieren, ist wirklich nur der Mindestansatz.

Sie, liebe Gegner, verlangen zu Recht überall einen schlankeren Staat mit weniger administrativem Aufwand, mit mehr Effizienz. Eine Zulage, die nach so vielen Berechnungsarten über Hunderte von Zahlstellen in diesem Land ausbezahlt wird, kann nicht effizient sein. Wenn wir Prämienverbilligungen und Stipendien ausrichten oder Steuerentlastungen vorsehen, haben wir bei den Familien nie den Überblick. Wir wissen nicht, mit welcher Massnahme wir das Leben der einzelnen Familie erleichtern können, weil es hier ganz unterschiedliche Ansätze gibt. Wenn Sie mehr Effizienz wollen, müssen Sie eintreten, um mitzuhelfen, ein gutes Rahmengesetz zu machen.

Es war uns wichtig, nicht in jedem Kanton genau die gleiche Höhe festzulegen, es war uns wichtig zu regeln, dass überall die gleichen materiellen Anspruchsvoraussetzungen gelten in Bezug auf die Altersgrenzen, in Bezug auf den Kreis der berechtigten Kinder, in Bezug auf den Begriff der Ausbildung und der Dauer des Anspruchs. Die Ansprüche bei verschiedenen Erwerbstätigkeiten derselben Person sollen auch einheitlich geregelt werden.

Viele Votantinnen und Votanten haben gesagt, Kinder seien unsere Zukunft. Daran wird niemand zweifeln. Wenn wir aber nebenher im zweiten Satz sagen: "Weil es bisher so gut funktioniert hat, lassen wir es so, wie es immer war", ist das ein Blick zurück und nicht in die Zukunft. Das widerspricht dem Gedanken, dass Kinder wirklich unsere Zukunft sind.

Der Bundesrat hat Ja gesagt, Ihre Finanzkommission hat im Mitberichtsverfahren ebenfalls Ja dazu gesagt. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf diesen Gegenvorschlag einzutreten und mitzuhelfen, Schritt für Schritt weiterzugehen, für eine effiziente, zielgerichtete und zukunftsorientierte Familienpolitik.