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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2005-03-10

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-10

Wortprotokoll

Wenn wir über die Vorlagen der Kinderzulagen befinden, gehört auch eine Beurteilung dazu, welche im Rahmen des gesamten Sozialversicherungssystems vorzunehmen ist. Volksinitiative und parlamentarische Initiative bedeuten einen Ausbau des sozialen Systems in unserem Land, und weil es ein Teil des erwerbsbezogenen Anspruchs ist, müssen die Leistungen auch ins Ausland ausbezahlt werden. Ohne Beachtung der Notwendigkeit wird die Umverteilung unter dem Titel der Sozialpolitik weiter ausgedehnt. Seit 1990 hat die Soziallast in unserem Land um etwa ein Drittel zugenommen; das heisst, dass heute gegen 30 Prozent des Bruttoinlandproduktes in die soziale Sicherheit investiert werden.

In dieser Entwicklung ist ein Teil der Wachstumsschwäche in unserem Land begründet. Wenn Herr Lang vorhin die "positiven" Staaten Schweden oder Finnland erwähnt hat, ist es eben gerade in diesen Ländern so, dass die Soziallast heute gesenkt wird und damit für die Wirtschaft und für das Wachstum positive Signale gesetzt werden.

Es bestreitet kaum jemand, dass die grösste Herausforderung der kommenden Jahre in unserem Land in der Sicherung der bestehenden Sozialwerke liegt. Im Wissen um diese schwierige Aufgabe beantragt Ihnen die Mehrheit unserer Kommission trotzdem, in gewohnter Art den Ausbau der sozialen Sicherheit weiter voranzutreiben. Weder die Volksinitiative noch die parlamentarische Initiative löst gezielt ein soziales Problem. Im Gegenteil: Die zusätzliche Abgabelast für Wirtschaft und Staat schafft neue Probleme. Die Verschuldung wird zunehmen, und die Abgabelast wird ausgedehnt.

Es sind aus sozialpolitischer Sicht meines Erachtens schlechte Vorlagen, einmal mehr, weil sie unter dem Titel Harmonisierung vor allem zum Ziel haben, Bestehendes auszubauen, ohne die soziale Notwendigkeit zu begründen. Ich behaupte einmal, dass 80 Prozent der zusätzlich aufgewendeten Mittel, wie sie die Mehrheit bei der parlamentarischen Initiative vorschlägt, sozialpolitisch nutzlos sind und verpuffen. Sie können auch behaupten, es seien weniger. Aber auch dann ist es immer noch gut eine halbe Milliarde Franken, die vor allem dazu dient, die familienpolitischen Fahnen einzelner Parteien in neuem Glanz erscheinen zu lassen, und sonst bringt sie gar nichts.

Diese Sozialpolitik sollte der Vergangenheit angehören. Unter dem Eindruck wachsender Sozialhilfe, der Schulden der IV, der Probleme bei der beruflichen Vorsorge, bei der Arbeitslosenversicherung usw. sollte auf Ausbauschritte verzichtet werden. Konzentration auf die anstehenden Probleme ist angezeigt, und nicht Konzentration auf den Wunschbedarf.

Man muss dem Bundesrat beipflichten, wenn er in seiner Stellungnahme schreibt, eine Harmonisierung in der Kinderzulagenvielfalt wäre nicht falsch. Es gäbe auch von meiner Seite nichts einzuwenden, wenn sich die Mehrheit auf Voraussetzungen beschränken würde, die diesen Ausgleich schaffen: Kreis der Berechtigten, Altersgrenzen, Ausbildungsbegriffe usw. Es ist also ein Rahmengesetz nötig, aber eines, welches die kantonale Hoheit bei der Festlegung der Höhe der Kinderzulagen nicht tangiert. Denn Kinderzulagen sind Teil der Familienpolitik. Diese liegt in den Händen der Kantone und sollte dort auch bleiben. Denn die Höhe der Kinderzulagen ist immer auch auf Steuerabzüge und auf andere besondere Leistungen abgestimmt, die die Kantone entsprechend ihren Anliegen verankern und durchsetzen.

Ich bitte Sie, die Volksinitiative mit ihren überrissenen Forderungen abzulehnen. Ich bitte Sie aber auch, den Gesetzentwurf abzulehnen, der vor allem auf eine Zentralisierung der Kinderzulagen, der Familienpolitik abzielt, weil es darum geht, die Umverteilung zu fördern. Das ist eine verfehlte Stossrichtung.

Ich bitte Sie also, auch den Gesetzentwurf abzulehnen und dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.

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