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Leu Josef · Nationalrat · 2005-03-14

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-14

Wortprotokoll

Die Minderheit Kiener Nellen will, dass Geschäftsbericht und Jahresrechnung ausser vom Bundesrat auch vom Parlament zu genehmigen sind. Zudem muss der Verwaltungsrat der Serv den zuständigen Kommissionen regelmässig Geschäftsgang und Risikolage erläutern. Damit soll das Parlament nicht nur eine theoretische Oberausicht wahrnehmen, sondern der Transparenz Nachachtung verschaffen.

Die Kommissionsmehrheit führt dagegen aus, dass in Artikel 24 der ganze Bereich der Aufsicht genügend geregelt sei. Gemäss diesem Artikel 24 erstellt der Verwaltungsrat die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht und veröffentlicht diese nach Genehmigung durch den Bundesrat. Das reicht. So bleibt man auch bei den bestehenden und geltenden Regeln. Eine andere Regelung würde nur einem Wildwuchs im Gesetz Vorschub leisten und eine unnötige Inkohärenz bewirken.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, diesen Antrag abzulehnen.

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