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Daguet André · Nationalrat · 2005-03-15

Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Ich stelle einen Antrag zu Artikel 15, zur Anerkennung der Familienausgleichskassen, und zwar mit folgendem Wortlaut: "Eine berufliche oder zwischenberufliche Familienausgleichskasse wird anerkannt, wenn ihr in der ganzen Schweiz mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind, die zusammen mindestens 2000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen." Der Unterschied zu der von der Kommission beantragten Fassung besteht darin, dass nicht die Erfüllung der zwei Kriterien "mindestens 300 Arbeitgeber" und "mindestens 2000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" vorausgesetzt wird. Vielmehr wird als Voraussetzung verlangt, dass es mehrere Arbeitgeber sind - das kann man in der Verordnung entsprechend definieren - und mindestens 2000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Man geht davon aus, dass die Anforderungen gemäss Artikel 15 die Grundlage für den Lastenausgleich unter den Kassen bilden. Das möchte ich mit diesem Antrag nicht infrage stellen. Doch ich muss Ihnen sagen: Entscheidend ist nicht das Faktum, dass mindestens 300 Arbeitgeber dieser Kasse angehören, sondern für den Lastenausgleich ist die Anzahl der Beschäftigten entscheidend; deshalb möchte ich auch an dieser Anzahl von mindestens 2000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festhalten. Es ist nicht einsehbar, wieso gewissen Familienausgleichskassen, zum Beispiel Verbandskassen mit weniger als 300 Arbeitgebern, einfach die Anerkennung entzogen werden soll, wenn sie trotzdem mindestens 2000 Beschäftigte umfassen.

Ich gebe ein Beispiel, um damit auch gleich meine Interessenbindung offen zu legen: Es ist das Beispiel einer Familienausgleichskasse von Gewerkschaften und NGO im Kanton Bern. Sie hat im Vergleich zu kantonalen Familienausgleichskassen unterdurchschnittliche Prämiensätze. Gleichzeitig hat sie höhere Kinderzulagen als im Durchschnitt. Diese Kasse, die ich sehr gut kenne, tut das notabene bei einer Anzahl Kinderzulagen, die im Vergleich mit der Gesamtzahl der Beschäftigten über dem Durchschnitt der Familienausgleichskassen liegt, und bei wesentlich höheren Leistungen, als sie die gesetzlichen kantonalen Mindestansätze bieten. Das heisst nichts anderes, um es auszudeutschen, als dass eine solche Kasse mit minimalen Administrationskosten arbeitet.

Ich nehme das Beispiel dieser Familienausgleichskasse von Gewerkschaften und NGO, die einen Beitragssatz von 1,6 Prozent hat. Es gibt, soviel ich weiss, nur eine einzige Kasse, die günstiger ist. Wenn ich das mit den 1,9 Prozent der Kasse des Kantons Bern vergleiche, stelle ich fest, dass die Administrationskosten wesentlich tiefer sind. Dies, obschon höhere Leistungen in der Grössenordnung von 200 bzw. 230 Franken bezahlt werden und trotz einer überdurchschnittlichen Anzahl an Zulagen.

Von daher gesehen ist es für mich klar, dass der Lastenausgleich unbestritten ist. Deshalb bin ich der Meinung, es sei richtig zu verlangen, dass mindestens 2000 Beschäftigte die Voraussetzung für die Anerkennung einer solchen Familienausgleichskasse bilden. Aber es braucht nicht 300 Arbeitgeber. Es nützt nichts, wenn 300 Arbeitgeber in ihren Betrieben ein paar wenige Beschäftigte haben. Das nützt dann dem Lastenausgleich genauso wenig.

Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Dies im Wissen, dass das Problem nicht bei der Anzahl Arbeitgeber liegt. Wie der Lastenausgleich stattfindet, hängt wesentlich davon ab, welche Branche betroffen ist, wie gross die durchschnittliche Lohnhöhe ist, wie viele Kinder es hat, wie die Beschäftigtenstruktur ist usw.

Deshalb möchte ich Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.