Steiner Rudolf · Nationalrat · 1999-12-16
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Ich kann mich relativ kurz fassen und verweise Sie auf die klaren, überzeugenden Ausführungen in der Antwort des Bundesrates. Daraus geht klar hervor, dass entgegen dem, was der Motionär lamentiert, die von ihm aufgeworfene Frage längst gut geregelt ist. Wir können es auch in der Amtlichen Sammlung nachlesen: Sämtliche Kantone sind dem Konkordat über den Abschluss von Steuerabkommen beigetreten. Dies zum Teil unter dem Druck des 1958 in die Bundesverfassung aufgenommenen Artikels 42quater, der mit diesem Konkordat erfüllt ist.
Dieses Konkordat hat sich in Verbindung mit den Bestimmungen über Steuererleichterungen im Steuerharmonisierungsgesetz bestens bewährt. Es gibt also - wie dies auch der Bundesrat richtig feststellt - keinen Grund, in den rechtlich unbedenklichen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen einzugreifen, der sich daraus ergibt, dass die Kantone bei der Festsetzung der Steuertarife aufgrund der Bundesverfassung autonom sind. Mit steuerlichen Vergünstigungen und Abreden hat das nichts zu tun.
Ich bin also klar der Auffassung, dass der späte, unnütze Tritt des Motionärs in Richtung von Herrn Ebner - ob der einem nun sympathisch ist oder nicht - voll ins Leere geht.
Wir sind mit dem Bundesrat der Auffassung, dass zurzeit keinerlei Anlass besteht, an den von unserem Parlament Ende 1990 verabschiedeten Steuererleichterungsregeln im Steuerharmonisierungsgesetz Änderungen vorzunehmen. Falsch ist dann allerdings unseres Erachtens die Schlussfolgerung des Bundesrates: Wenn laut seinen eigenen Ausführungen, die wir vollumfänglich teilen, auf absehbare Zeit kein Bedürfnis für eine Gesetzesänderung besteht, dann ist diese Motion abzulehnen und auch nicht als Postulat zu überweisen.
Ich empfehle Ihnen - auch im Namen der FDP-Fraktion -, diese Motion abzulehnen, und zwar auch in der Form eines Postulates.