Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-15
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch bitten, die Motion abzulehnen, und zwar nicht nur aus den Gründen, die Sie im Text finden, welche die Unterscheidung [PAGE 348] zwischen Sponsoring und Spenden betreffen - das konkrete Problem aus der Stadt Zürich, das Herr Mörgeli anspricht, ist übrigens gelöst. Vielmehr möchte ich Sie vor allem auch darauf hinweisen, dass wir uns hier in einem Bereich befinden, in dem längerfristig grundlegender Handlungsbedarf besteht. Wenn Sie dieser Motion zustimmten, dann würden Sie langsam, aber sicher auf die dreissigste Ausnahmebestimmung im Mehrwertsteuergesetz zumarschieren. Bald haben wir dann mehr Ausnahmen als Regeln, und dieses ganze System wird allmählich ausgehöhlt.
Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass wir im Eidgenössischen Finanzdepartement und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung derzeit eher in eine andere Richtung denken, nämlich in Richtung der Schaffung eines Einheitssatzes, ohne oder mit ganz wenigen definierten Ausnahmen. Das finden Sie im Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer", den Sie im Januar 2005 erhalten haben. Das wäre eine immense Vereinfachung des kompliziert und unübersichtlich gewordenen Mehrwertsteuersystems, und ich ersuche Sie dringend, diesen Wagen jetzt nicht noch zusätzlich zu überlasten. Wir denken eher in die andere Richtung.
Ich habe gestern im Ständerat ein ähnliches Signal aussenden können, weil dort die Frage kam, ob man nicht einen Einheitssatz für gastgewerbliche Dienstleistungen einführen soll. Der Einheitssatz von 3,6 Prozent würde erzielt, indem man die Sätze für Restaurationsleistungen absenkt und diejenigen für Grundnahrungsmittel anhebt. Das aber kann nur geschehen, wenn wir wissen: Ist es präjudiziell im Hinblick auf eine fundamentale Reform? Ist es verteuernd für gewisse Produkte, für gewisse Dienstleistungen? Welches sind die Auswirkungen? Was hier zur Debatte steht, geht haargenau in die andere Richtung.
Frau Fässler hat mit Recht auf den Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring aufmerksam gemacht. Ich möchte darauf verzichten, nochmals auf die Details einzugehen, nur ganz kurz: Das Begehren der Motion, wonach Spenden von Privatpersonen an private oder öffentliche Kulturinstitute von der Mehrwertsteuer zu befreien sind, ist bereits verwirklicht! Die einmalige oder mehrmalige Nennung des Namens einer Privatperson ohne Berufs- oder Geschäftsbezeichnung in einer Publikation stellt keine Werbeleistung und entsprechend auch keinen steuerbaren Sponsoringsachverhalt dar. Die Spende wird nicht erbracht, damit der Leistungsempfänger eine konkrete Gegenleistung erbringt, sondern lediglich, um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen oder zu finanzieren. Die Spende ist demnach kein Leistungsentgelt; sie fliesst auch nicht in die Bemessungsgrundlage ein. Keine Werbeleistung und somit auch kein Sponsoringsachverhalt liegt nach der Praxis der Steuerbehörden zudem vor, wenn die Geldgeber einmalig oder mehrmalig im offiziellen Berichtsteil eines Jahres- oder Rechenschaftsberichtes genannt werden. Die Kriterien der Steuerverwaltung sind klar.
Ich ersuche Sie, diese Motion abzulehnen.