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Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-03-15

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Die Minderheit II beantragt Ihnen, den Mindestbeitrag für die Kinderzulage bei monatlich 175 Franken festzulegen. Rund die Hälfte aller Kantone erreicht diesen Ansatz heute noch nicht und liegt knapp oder teilweise deutlich darunter. Das heisst mit anderen Worten: Selbst die Festlegung eines Mindestbeitrages von 175 Franken pro Monat, wie dies die Minderheit II vorschlägt, würde somit insgesamt bereits zu einem Kostenschub gegenüber heute führen. Gerade bevölkerungsreiche Kantone unseres Landes kennen nämlich mehrheitlich Kinderzulagen zwischen 150 bis 175 Franken monatlich und wären somit bereits mit dem Ansatz der Minderheit II gezwungen, Anpassungen nach oben festzusetzen.

Angesichts der stets zunehmenden finanziellen Belastung der Wirtschaft - auch und gerade im Sozialbereich - und der [PAGE 323] drastischen Zusatzkosten, welche über kurz oder lang speziell im Bereich der IV, der AHV, aber auch der Kranken- und Unfallversicherung anstehen, ist die Minderheit II der Überzeugung, dass im Bereich der Familienzulagen mit einem Ansatz von monatlich 175 Franken die oberste noch verkraftbare Belastungsgrenze bereits tangiert wird. Die Minderheit II erachtet die Lösung der Kommissionsmehrheit, welche - wie übrigens auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme monierte - Mehrkosten gegenüber heute von nahezu 900 Millionen Franken verursachen würde, als nicht verantwortbar. Die Minderheit II wendet sich deshalb auch gegen die von der Kommissionsmehrheit in Absatz 2 vorgeschlagene Fixierung der Ausbildungszulage auf mindestens 250 Franken pro Monat; das ist ein Mindestbeitrag, der heute in den allerwenigsten Kantonen auch nur annähernd erreicht wird.

Als Sprecher der Minderheit II mache ich darauf aufmerksam, dass die Fahne, die Sie vor sich liegen haben, bezüglich Absatz 2 unpräzis ist. Die Minderheit II beantragt - dies sei hier zur Klarheit nochmals festgehalten -, den monatlichen Mindestbeitrag für die Ausbildungszulage analog der Kinderzulage auf 175 Franken festzulegen. Das ist - ich sage es nochmals - in der Fahne wegen einer Omission nicht ganz klar ersichtlich, es hat dort einfach ein leeres Feld. Die Meinung der Minderheit II habe ich hier aber noch einmal klar dargelegt.