Lexipedia

Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-03-15

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-15

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat nicht auf unsere nationalrätlichen Beschlüsse bezüglich der Altbestände, das heisst der Erlöse aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes in der Höhe von 21 Milliarden Franken, eingetreten ist, kommt die verfassungsmässige Formel "Zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund" zur Anwendung. Über diese ursprüngliche Vorlage 1 haben wir somit heute nicht mehr zu entscheiden.

Es verbleiben die Vorlagen 2 und neu die Vorlage 3, die durch eine Teilung der Vorlage 2 durch den Ständerat entstanden ist.

Bei der Vorlage 3 geht es um die Verteilung des Bundesanteils am Verkaufserlös, das heisst, es geht um rund 7 Milliarden Franken. Mit diesem Teil werden wir nun bei der Behandlung des Geschäftes beginnen, weil die Vorlage 3 ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative sein soll, obwohl sich die Volksinitiative auf die künftigen Gewinne der Nationalbank bezieht, die Vorlage 3 aber auf die historischen, nicht mehr benötigten Goldreserven.

Die WAK beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, auf die Vorlage 3 einzutreten.

Eine Minderheit Baader Caspar schlägt Ihnen vor, die Vorlage 3, aber auch die Vorlage 2 an die WAK zurückzuweisen und die Frist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern, damit die Kommission einen echten Gegenvorschlag zugunsten der AHV erarbeiten kann.

Viele Kommissionsmitglieder kritisierten, dass über die Vorlage 3, immerhin eine 7-Milliarden-Franken-Vorlage, keine Vernehmlassung stattfand und weder die beiden SGK noch das Bundesamt für Sozialversicherung begrüsst wurden und dass auch der Bundesrat keine Botschaft zu dieser Vorlage verfasste. So ist z. B. die Tragweite der Schaffung eines selbstständigen Ausgleichsfonds für die IV heute kaum abschliessend zu beurteilen. Erst wenn wir uns darüber im Klaren sind, ob die Kommission nochmals über die Bücher gehen soll, können wir materiell auf die Vorlage eingehen.

Nebst dem Beschluss des Ständerates sind in der Kommission weitere Vorschläge für die Verwendung der 7 Milliarden Franken diskutiert worden, die sich im Antrag der Minderheit Lang niedergeschlagen haben. Hier handelt es sich um ein anderes Konzept, nämlich fünf Sechstel der AHV und ein Sechstel einem neu zu schaffenden Fonds für Wiederaufbau und Armutsbekämpfung in der Dritten Welt zuzuweisen. Wenn wir bei Artikel 1 der Vorlage 3 die Minderheit Lang ablehnen, wie dies Ihre Kommission grossmehrheitlich getan hat, dann erübrigt sich auch die Diskussion um die weiteren Minderheitsanträge Lang, weil diese eben Bestandteil des Alternativkonzeptes sind.

Zur Frage, ob und wie die Zuweisung der 7 Milliarden Franken an die IV erfolgen soll, insbesondere ob die Zuweisung mit der 5. IV-Revision verknüpft werden soll, lagen verschiedene Varianten vor. Letztlich ging es darum, festzulegen, ob und wie vorgängig die IV konsolidiert werden soll. Der Ständerat schlägt bei Artikel 4 vor, die 7 Milliarden Franken erst dann zuzuweisen, wenn die IV-Rechnung ein positives Betriebsergebnis aufweist und auf eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung der IV geschlossen werden kann. Ihre WAK schlägt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen eine Präzisierung vor, indem eine ausgabenseitige Konsolidierung gefordert wird, das heisst ohne Mehrwertsteuererhöhung. Wer soll diese Konsolidierung feststellen? Diese Aufgabe wollen wir dem Bundesrat aufbürden.

So weit zur Vorlage 3; auf die Vorlage 2 werde ich dann später detailliert eingehen.

Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-03-15 | Lexipedia | Lexipedia