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preparatory:AB 52605

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen für diese lebhafte, kontroverse, teilweise auch sehr pointierte Debatte danken. Ich möchte mich kurz fassen, aber in sieben Punkten auf einzelne Elemente, die jetzt erwähnt wurden, eingehen:

1. Zunächst halte ich fest, dass wir auf die vier Interpellationen, die heute zur Debatte standen, schriftlich geantwortet haben, dass Sie alle im Besitz dieser schriftlichen Antworten sind und dass wir dort auf alle Fragen, die Sie gestellt haben, eine Antwort erteilt haben. Ich verweise deshalb hier ausdrücklich auf die Ihnen schriftlich vorliegenden Unterlagen. [PAGE 367]

2. Eine zweite Vorbemerkung: Herr Schlüer hat darauf hingewiesen, dass wir hier Milliarden von Volksvermögen, das Generationen erarbeitet haben, gewissermassen versickern lassen. Ich möchte ihn ersuchen, mit dieser Argumentation vorsichtig zu sein. Es ist nicht so, dass das Nationalbankgold durch Konsumverzicht unseres Volkes entstanden ist, sondern es ist in erster Linie Währungsreserve, die frei wurde, als die Goldbindung aufgehoben wurde. Ich glaube, wir müssen da vorsichtig sein. Ich bin auch der Meinung, dass man mit Vermögen, das man über lange Zeit aufbaut, vorsichtig sein muss. Aber das trifft hier so nicht zu. Ich kann Sie auch versichern - wir haben das im Kontakt mit der Nationalbank immer wieder bestätigt -, dass die noch zur Verfügung stehenden heutigen Reserven nach Einschätzung der Nationalbank genügend sind. Die Nationalbank verfügt immer noch über genügend Reserven.

3. Dieses gesagt habend, möchte ich noch einmal kurz sagen, welches der Ablauf dieses Geschäftes aus der Sicht des Bundesrates war. Der Ständerat hat zweimal Nichteintreten auf dieses Geschäft beschlossen. Damit gilt das Parlamentsgesetz. Das Parlamentsgesetz sagt, dass eine Vorlage gescheitert ist, wenn ein Rat zweimal das Eintreten verweigert hat (Art. 95 Bst. a). Vor diesem Sachverhalt stand der Bundesrat Mitte Dezember des letzten Jahres. Das war die neue Lage. Gestützt auf diese Situation galt und gilt für den Bundesrat die Verfassung. Es ist logisch, dass die Bundesverfassung in meinem Büro jederzeit auf dem Tisch liegt und dass ich mich jederzeit an diese Bundesverfassung halte. Das geschah auch in diesem Fall. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Regierung hat sich an Verfassung und Gesetze zu halten, darauf hat sie sich auch vereidigen lassen.

Ich bin deshalb der Auffassung, dass der Bundesrat alle Vorwürfe, die Sie im Zusammenhang mit dieser Geschichte in Richtung "Wortbruch" erhoben haben, energisch und eindeutig zurückweisen muss. Der Bundesrat hat sich an Verfassung und Gesetz gehalten.

In der Bundesverfassung und im Nationalbankgesetz steht, wie, mit welchen Verfahren, die Reserven zu ermitteln und die Erträge und die Gewinne der Nationalbank zu verteilen sind. Über diese Verfassung hat das Volk viermal abgestimmt; die Absätze 3 und 4 von Artikel 99 haben mehrfach die demokratische Anerkennung unseres Volkes gefunden. Ich kann nicht einsehen, weshalb man hier Zweifel am Vorgehen gemäss unserer Bundesverfassung äussert.

Wir haben natürlich im September 2002 gesagt, wenn eine neue Verwendung komme, müsse der Bundesrat eine neue Vorlage präsentieren; das stimmt. Aber diese neue Vorlage hat eben zweimal die Akzeptanz des Ständerates nicht gefunden; sie ist gescheitert. Damit hat doch der Bundesrat Wort gehalten. Er kann ja den Ständerat nicht dazu zwingen, auf dieses Geschäft einzutreten. Aber er hat natürlich auch darauf geachtet, warum der Ständerat auf dieses Geschäft nicht eintreten wollte. Er wollte nämlich darauf nicht eintreten, weil er sich auf den Standpunkt gestellt hat, zwei Drittel der Reserven bzw. des Nationalbankgewinnes gehörten den Kantonen und ein Drittel gehöre dem Bund. Das war der Hintergrund für den zweimaligen Entscheid beim Ständerat - und nichts anderes.

4. Zur Frage der demokratischen Legitimation: Nicht nur die Verfassung und damit dieser infrage stehende Artikel sind demokratisch legitimiert - nein, auch die Kantone haben ihre demokratischen Einrichtungen und Institutionen, die ihnen sagen, wie sie mit ihrem Geld umzugehen haben. Ich wehre mich dagegen, wenn gesagt wird, entweder werde auf der Stufe Bund entschieden oder dann sei es nicht demokratisch. Unser Land besteht aus 26 Kantonen. Jeder Kanton hat seine Verfassung; jede Verfassung schreibt ein Parlament vor; in jedem Parlament gibt es die entsprechenden Verfahren; in den meisten Kantonen gibt es, im Gegensatz zum Bund, im Umgang mit Finanzen noch das Referendum. Jetzt können Sie doch nicht sagen, dass diese Mittel, wenn sie in die Kantone fliessen, nicht nach demokratischen Regeln verteilt werden. Die Kantone werden diese Mittel nach ihren Regeln, nach ihren demokratischen Verfahren, einsetzen. Wie man hört, werden sie sie zum Teil sehr klug einsetzen. Sie werden Schulden abbauen, sie werden vielleicht Amortisationen und Passivzinsen in Projekte verwandeln, und sie werden damit vielleicht sogar eine gewisse Bewegung in die Wirtschaft bringen. Das kann man doch nicht als antidemokratisch ansehen.

5. Es wurde gesagt, dass diese 21 Milliarden Franken in erster Linie für die AHV hätten reserviert werden müssen. Der Bundesrat ist in Bezug auf die Verwendung der 7 Milliarden Franken des Bundes nicht anderer Meinung. Er sagt ganz klar: Schuldenabbau, AHV oder IV - alles, was den Handlungsspielraum der Bundesfinanzen nachhaltig sicherstellt. Wir sind mit Ihnen einverstanden. Aber hätte man diese 21 Milliarden Franken en bloc in den AHV-Fonds gegeben, dann wäre das für die Renten, die pro Jahr doch über 30 Milliarden betragen, ein Anteil, der vom 1. Januar bis im September eines einzigen Jahres für die Bestreitung des Rentenaufkommens ausreichen würde. Dann wären diese 21 Milliarden Franken weg. Deshalb muss man davon ausgehen, dass es richtig war, Zweit- und Drittüberlegungen in der Art und Weise anzustellen, wie das mit den 7 Milliarden Franken des Bundes versucht wird.

6. Der Bundesrat musste so entscheiden, wie er entschieden hat; es blieb ihm nichts anderes übrig. Er hat die Ausschüttungsvereinbarung mit der Nationalbank abgeschlossen. Die Nationalbank wird diese Ausschüttung zulasten der Rechnung 2004 vornehmen. Sie wird den entsprechenden Generalversammlungsbeschluss im April dieses Jahres fassen. Sie wissen, dass die Kantone in der Generalversammlung eine Mehrheit der Aktien halten. Die SNB wird die Ausschüttung in den folgenden Monaten ab Mai dieses Jahres vornehmen, sodass die Mittel für die Kantone und für den Bund zur Verfügung stehen.

7. Abschliessend richte ich mein Wort noch an Herrn Rechsteiner: Er hat mich schon im Dezember als den grössten Räuber der Geschichte bezeichnet. Ich möchte ihm erwidern, dass es eben doch noch andere Räuber gibt als die, an die er denkt. Ich habe ihm deshalb ein Buch von Robert Walser mitgebracht. Robert Walser ist ein Schriftsteller, der in Herisau, wo ich herkomme, gestorben ist. Er hat den Roman "Der Räuber" geschrieben. Herr Rechsteiner, ich würde Ihnen empfehlen, sich einmal mit dieser Art von Räubern zu befassen und einmal in eine andere Welt einzusteigen. Es täte Ihrem Kopf gut, wenn er etwas ausgelüftet würde. (Beifall)

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