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Walker Felix · Nationalrat · 2005-03-16

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Wir fügen hier eine Zusatzschlaufe an eine sehr langatmige Auseinandersetzung im Rahmen der Verwendung der überschüssigen Goldreserven an. Ich rufe Ihnen in Erinnerung: Seit acht Jahren ist das Thema Gegenstand politischer Auseinandersetzung. Und jetzt fallen Ausdrücke wie "überstürzt", "keine Eile", "widerrechtlich", "kopflos". Man muss den Bundesrat beglückwünschen: Endlich sind Entscheide auch durch die dazu legitimierten Organe gefallen, weil das Parlament das nicht geschafft hat. Trotzdem beginnt die Diskussion von neuem, aber zum Glück heisst es nicht wie beim Monopoly "Zurück an den Start"! Es gibt jetzt keinen Handlungsbedarf mehr: Roma locuta, causa finita. Das gilt auch für dieses Parlament. Was noch fehlt, ist die Akzeptanz als wichtigste Voraussetzung demokratischer Meinungsbildung.

Zu einigen Einwänden: Das Gutachten Mastronardi, das Sie ja alle kennen, jedenfalls vom Hörensagen, ist wohl zur Zufriedenheit seiner Auftraggeber ausgefallen, aber darüber hinaus vermochte es niemanden zu überzeugen. So ist etwa die Umwandlungstheorie weder wirtschaftlich noch rechtlich stichhaltig. Es wurde bereits gesagt: Jede Auflösung von Reserven stellt Gewinn dar, und jede Gewinnausschüttung ist mit einem Substanzverlust verbunden. Das ist nicht nur bei der Nationalbank so, das ist immer so. Aber bei der Nationalbank ist das seit Jahren so gehandhabt worden, nämlich mit den ordentlichen Ausschüttungen.

Auch von einer Gesetzeslücke kann keine Rede sein. Nehmen Sie doch das Nationalbankgesetz. Wir sprechen immer von Überregulierung. Im Nationalbankgesetz sind diese Dinge, über die wir sprechen, alle sehr klar geregelt: von der Gewinnermittlung über die erforderlichen Reserven, die als Betriebskapital bzw. als Währungsreserven notwendig sind, über das Meccano der ausschüttbaren Gewinne.

Notabene: Wir sprechen heute nicht wieder über alles. Wir sprechen nicht über die Kosa-Initiative oder über die zukünftigen Nationalbankgewinne. Wir sprechen nicht über die erforderlichen Währungsreserven. Wir sprechen über ein Drittel, zwei Drittel. Der ganze Rest ist parlare, passend zum Parlament.

Eine weitere Bemerkung: Es wurde von fehlender demokratischer Legitimation gesprochen; es hiess, das Ganze sei widerrechtlich. Gemäss Auffassung des Bundesrates - und wir teilen diese Auffassung - fehlte diese Legitimation allenfalls vor Ablehnung der Vorlage des Bundesrates an das Parlament. Aber jetzt ist die Geschichte legitimiert. Nachdem das Parlament als Gesamtes sich nicht einigen konnte und der Ständerat Nichteintreten beschlossen hat, gilt gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung der Verteilschlüssel: ein Drittel für den Bund, zwei Drittel für die Kantone.

Zur Erinnerung: Das Volk hat eine andere Verwendung, auch jene für die AHV, ebenfalls abgelehnt. Wenn man von demokratischer Legitimierung spricht, dann muss man sehen, dass das Volk über dieses Thema schon gesprochen hat. Genau 18 Prozent der Wähler haben vollständig für die AHV plädiert; das geht aus einer Vox-Analyse über die Abstimmung vom September 2002 hervor. Damals war schon klar: Herr Bundesrat Merz war unter jenen Leuten, die für zweimal Nein waren, mit der Begründung, dass in der Verfassung ja alles schon geregelt sei. So wird es jetzt auch geregelt.