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Kleiner Marianne · Nationalrat · 2005-03-16

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Es wird immer offensichtlicher, dass es in der Politik nichts Schwierigeres gibt als die Bewältigung des Glücks, einen grossen und unerwartet erhaltenen Schatz sinnvoll einsetzen zu können. Die drei dringlichen Interpellationen beschlagen alle ähnliche Fragen. Der wichtigste Vorwurf, die Ausschüttung werde ohne neue Verfassungs- und Gesetzesgrundlage vorgenommen, wird in der Antwort des Bundesrates klar widerlegt. Es handelt sich bei der vorliegenden Ausschüttung nicht um einen neuen Verwendungszweck. Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung und die Artikel 30 und 31 des Nationalbankgesetzes regeln die Gewinnverteilung der Nationalbank klar. Beide, Verfassung und Nationalbankgesetz, sind demokratisch legitimierte Rechtsgrundlagen.

Was mich als ehemalige Regierungsrätin und Finanzdirektorin besonders beschäftigt, ist der Umstand, dass SVP, SP und Grüne nicht akzeptieren wollen, dass die Kantone ein verfassungsmässiges Recht auf die Ausschüttung dieser zwei Drittel der Goldreserven haben. Vielleicht darf ich wieder einmal in Erinnerung rufen, dass die Schweizerische Nationalbank zu ungefähr zwei Dritteln den Kantonen gehört. [PAGE 362] Die Beteiligung an der Schweizerischen Nationalbank wurde bei ihrer Gründung von den Kantonen gegen die Abtretung ihrer Währungshoheit erworben. Es zeugt von einem seltsamen Demokratie- und Eigentumsverständnis, wenn man nach allen fehlgeschlagenen Versuchen, die Goldreserven anders als in der Verfassung vorgesehen zu verteilen - ich möchte daran erinnern, welch grosse Zahl an Möglichkeiten auf dem Tisch dieses Hauses gelegen haben -, dem Bundesrat nun vorwirft, überstürzt zu handeln und erst noch die verfassungsmässigen und demokratisch festgelegten Grundlagen zu übergehen. Der Bundesrat hat für alle drei dringlichen Interpellationen in rechtlicher Hinsicht überzeugend dargelegt, dass er absolut verfassungs- und gesetzeskonform gehandelt hat. Ich gratuliere dem Bundesrat dazu, dass er diese unendliche Geschichte sauber und zügig zu einem sehr guten Ende gebracht hat.

Ich kann Ihnen mit voller Überzeugung versichern: Der Goldschatz ist bei den Kantonen gut aufgehoben. Die Kantone werden grossmehrheitlich Schulden abbauen, und das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Kein Verständnis habe ich für den Vorwurf von Kollege Rechsteiner Rudolf, es würden nur die Aktionäre bedient. Die Aktionäre sind die Kantone, und sie wollen das Geld so einsetzen, dass sie ihren finanzpolitischen Handlungsspielraum wieder erweitern können, zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger. Wie in der Umweltpolitik ist auch in der Finanzpolitik die Nachhaltigkeit ein zentraler Wert. Der Schuldenabbau kommt allen zugute, jetzigen und nachfolgenden Generationen. Ich danke und gratuliere dem Bundesrat für seinen klugen, umsichtigen, raschen und mutigen Entscheid.