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AB 52662

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, Artikel 14 einmal zu lesen. Da steht also: "Bundesrat und Bundesversammlung berücksichtigen den Höchstbetrag bei der Behandlung aller Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen." Wir haben hier drin ganz selten ein Geschäft, das nicht finanzielle Auswirkungen hätte. Immer, wenn wir in Zukunft ein solches Geschäft behandeln, wenn wir Ausgaben machen, müssen wir im Hinterkopf haben, welches der Höchstbetrag sein wird, den wir nicht überschreiten dürfen.

Ich bitte Sie! Wie soll das realisiert werden? Es geht hier nicht um irgendeine ideologische Frage, sondern um eine ganz praktische. In einem Gesetz sollte nichts stehen, was nicht vollziehbar ist. Es ist eine unerfüllbare Bestimmung, immer im Hinterkopf zu haben, welches der Höchstbetrag sein wird. Wenn Sie also morgen eine parlamentarische Initiative beraten, wissen Sie im Moment, was dann, wenn sich dieses Geschäft finanziell auswirkt, der Höchstbetrag sein wird? Wenn wir morgen etwas beschliessen, was noch für dieses Jahr Wirkung hat, wissen Sie dann, was der Höchstbetrag sein wird? Kann mir jemand diesen Betrag jetzt gerade sagen? Aber das müssen Sie können, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei jeder Kommissionssitzung, in der Sie ein Geschäft behandeln, das finanzielle Konsequenzen haben könnte, müssen Sie das berücksichtigen.

Ich bitte Sie, sich diese Zahl irgendwo auf die Handinnenseite zu schreiben und jedes Jahr anzupassen, damit Sie immer bei Gelegenheit schnell hinschauen können, welches im Moment gerade der Höchstbetrag ist. [PAGE 382]

Wäre der Artikel einfach ein rhetorischer, deklamatorischer, dann könnte man sich ja fragen, ob man so etwas im Gesetz haben will. Gerade vorher haben Sie beschlossen, dass Sie keine deklamatorischen Artikel wollen: Sie wollten nichts zur Konjunktur im Gesetz haben, aber jetzt werden Sie hier mit Artikel 14 etwas beschliessen, was schlicht und einfach nicht erfüllbar ist.

Es gibt also nur eine einzige vernünftige Handlung zu diesem Artikel: streichen.

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