Schwander Pirmin · Nationalrat · 2005-03-16
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-16
Wortprotokoll
Mit der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes soll auf den 1. Januar 2007 schrittweise ein neues Rechnungsmodell eingeführt werden. Es gibt dabei sehr wichtige Neuerungen, unter anderem soll es eine Verlagerung von der Cash- zur Erfolgsbetrachtung geben. Das Management in den Verwaltungseinheiten wird dadurch sehr gestärkt. Weiter soll sich das neue Rechnungsmodell an den internationalen Standards orientieren. Dadurch soll die Rechnung zuverlässiger und mit öffentlichen Haushalten im In- und Ausland vergleichbarer gemacht werden. Weiter soll der Anhang aufgewertet werden. Latente Risiken und Verpflichtungen sollen transparent dargestellt werden, was letztlich eine Gesamtbewertung der finanziellen Situation des Bundes vereinfacht.
Wichtig ist auch, dass der Flag-Bereich mit dem neuen Modell unterstützt wird. Die finanzielle Steuerung von Verwaltungseinheiten mit Flag soll im neuen Finanzhaushaltgesetz verankert werden, und die geplante Weiterentwicklung des Flag-Bereiches soll unterstützt und gefördert werden. Dies entspricht eigentlich auch einer Motion aus dem Jahre 2002. Wichtig ist für uns auch die Neuerung der flächendeckenden Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Dabei sind drei verschiedene Stufen von Kosten-Leistungs-Rechnungen vorgesehen: eine einfache, eine ausgebaute und eine vollständige Kosten-Leistungs-Rechnung. Je nach Anforderung in einem Amt kann die Stufe selbst gewählt werden. Wichtig ist bei diesem neuen Rechnungsmodell auch, dass es an das Modell der Kantone und Gemeinden angeglichen werden soll und so eine Harmonisierung herbeigeführt wird.
Die SVP-Mitglieder in der Finanzkommission haben diverse Vorbehalte angebracht. Wir wollten die Angelegenheit vertiefter anschauen - vertiefter deswegen, weil uns keine Varianten vorgelegen haben. Wir haben unter anderem bemängelt, dass auch noch die parlamentarische Initiative 03.401, "Einführung eines Finanzreferendums", hängig sei und diese auch schon hätte berücksichtigt werden können.
Nach unserer Meinung ist die Stufe Departement sehr wichtig. Auch diese Stufe sollte konsolidiert werden. Im neuen Rechnungsmodell wird das nicht vorgesehen. Dazu fehlt der entsprechende Kontenplan. Das heisst ganz klar, dass die Führungsprozesse damit nicht erfasst werden. Die Verwaltungseinheiten werden im Vergleich zu den Departementen in der finanziellen Führung massiv, überproportional gestärkt.
Die von der Kommission durchgeführten Hearings mit externen Fachpersonen überzeugten die SVP-Mitglieder nicht. Die Hearings zeigten klar auf, dass die Einflussnahme des Parlamentes auf den Budgetprozess weiterhin sehr begrenzt ist. Gerade diese zentrale Frage hätte vertiefter beurteilt werden müssen. Man kann nicht sagen, das sei eine Angelegenheit des Parlamentsgesetzes. Mit dem Finanzhaushaltgesetz legen wir ein System fest, aber bevor wir Systeme festlegen können, müssen wir die Abläufe kennen, entsprechend auch beim Budgetprozess.
In der parlamentarischen Begleitgruppe "Neues Rechnungsmodell Bund" wurde über die Grundsätze der Rechnungslegung und über die mögliche Einflussnahme des Parlamentes auf die Entwicklungs-, Aufgaben- und Finanzpläne nicht diskutiert. Die Begleitgruppe war offensichtlich "nur" ein Orientierungsgremium. Eine Vertiefung hat auch in dieser Begleitgruppe nicht stattgefunden.
Nach unserer Meinung ist die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung zu stark in der Kompetenz der Verwaltungseinheiten. Damit ist z. B. sehr unklar, was mit den Immobilien genau passiert. Die Kosten aller Immobilien müssen transparent, vollständig und kostendeckend umgelegt werden können. Die finanziellen Mittel in der Höhe von 48 Millionen Franken reichen bei weitem nicht aus; das ist uns dargelegt worden. Obwohl diese Tatsache bekannt ist, wird heute kein Nachtragskredit verlangt. Ein Nachtragskredit muss aber früher oder später eingereicht werden. Es ist uns nicht erklärlich, warum diese zusätzlichen Kosten nicht schon heute auf den Tisch gelegt werden.
Es wurde bisher nicht aufgezeigt, wie das Projekt ab dem 1. Januar 2007 finanziert wird. Offensichtlich müssen die Departemente bzw. Verwaltungseinheiten die Schnittstellen zu den unzähligen Umsystemen selbst finanzieren. Damit ist die vollständige Durchsetzung des neuen Rechnungsmodells dann infrage gestellt, wenn die finanziellen Mittel in den einzelnen Departementen nicht ausreichen.
Es ist weiter fraglich, ob das neue Rechnungsmodell tatsächlich auf den 1. Januar 2007 eingeführt werden kann. Viele Details sind bis heute nicht geklärt, und was für uns als Parlamentarier und Parlamentarierinnen wichtig ist: Ein System sollte eigentlich revisionstauglich sein, sonst dürften wir es nicht genehmigen. Dazu fehlen aber viele Details.
Trotz diesen Vorbehalten, die wir schon in der Finanzkommission eingebracht haben, ist die SVP für Eintreten. Wir fordern aber den Bundesrat auf, unseren Bedenken bei der Umsetzung und bei der Einführung dieses Systems besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wir sind für dieses System, wir sind auch überzeugt, dass wir ein neues System brauchen, aber trotzdem sind die Vorbehalte hier angebracht. Wir denken, wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen einem neuen System auch besondere Aufmerksamkeit schenken.