Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-03-17
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Ziel meines Antrages, Artikel 57 mit einem Absatz 4 zu ergänzen, ist die Verwirklichung des Grundsatzes "Eine Aufgabe, eine Bundesstelle". Eine ähnliche, aber nicht gleichlautende Bestimmung finden Sie auch in Artikel 12 des Subventionsgesetzes. Dort wird eine Koordination zwischen den Amtsstellen vorgeschrieben, und zwar mit folgendem Wortlaut: "Erbringen mehrere Behörden Leistungen an ein Vorhaben, so koordiniert in der Regel jene Behörde das Vorgehen, auf die voraussichtlich die grösste Finanzhilfe oder Abgeltung entfällt."
Wie Ihnen aber Herr Bundesrat Merz ohne Zweifel zugestehen muss, lässt die Umsetzung dieser doch etwas vagen Bestimmung zu wünschen übrig, weil oft die Transparenz bezüglich der Leistungen anderer Bundesstellen fehlt. Ich nenne beispielhaft die Finanzierung derselben Projekte durch verschiedene Verwaltungseinheiten, unter anderem zugunsten des Schweizerischen Roten Kreuzes, oder die sich überschneidenden Finanzierungen bei einzelnen Projekten im kulturellen Bereich über die Deza, das Buwal, das [PAGE 398] Staatssekretariat für Bildung und Forschung, das Bundesamt für Kultur und das Seco. Verschiedene Verwaltungsstellen finanzieren also die gleichen Projekte; was das Total ist, weiss letztlich niemand.
Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 57 FHG will die Verwaltung dazu zwingen, die Verwendungszwecke einzelner Kredite enger zu fassen und die Kreditanträge vertiefter zu spezifizieren, als dies zurzeit der Fall ist - meines Erachtens beides im Sinne des neuen Rechnungsmodelles. Wo es aber als richtig und nötig erscheint, kann der Bundesrat nach meinem Antrag auch künftig Ausnahmen vom Grundsatz "Eine Aufgabe, eine Bundesstelle" vorsehen. Schliesslich steht es einer Verwaltungseinheit auch künftig frei, das Know-how einer anderen Verwaltungsstelle einzuholen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die mit der Finanzierung des Projektes an sich in keinem direkten Zusammenhang steht.
Sollte sich der Bundesrat wider mein Erwarten gegen diesen Antrag aussprechen, erschiene mir das persönlich als Kapitulation vor der Intransparenz und im Widerspruch zum neuen Rechnungsmodell.
Ich bitte Sie also sehr, dieser Ergänzung von Artikel 57 durch einen Absatz 4 zuzustimmen.