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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-17

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat gegenüber der Fassung des Bundesrates zwei eindeutige Verschärfungen vorgenommen. Sie schlägt Ihnen erstens vor, dass dieses Verfahren nicht im Einvernehmen mit der Finanzdelegation zu regeln ist, sondern dass die Finanzdelegation zustimmen muss. Das ist eine Klärung der Zuständigkeit. Die Mehrheit der Kommission will zweitens in diesen Prozess auch noch die Eidgenössische Finanzkontrolle einschalten, was der Bundesrat nicht vorsah.

Der Bundesrat kann mit diesen zwei Verschärfungen sehr gut leben. Ihm geht es um das Prinzip. Das Prinzip besteht darin, dass wir Sachverhalte regeln sollen, die heute schon bestehen, aber nicht ins Recht gefasst sind. Es geht um Mittel von Dritten, welche dem Bund für die Verwendung in Institutionen, wie z. B. der ETH, zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel stehen zusätzlich zu den vom Parlament bewilligten Krediten zur Verfügung. Das Parlament soll auf die Verwendung dieser Drittmittel nicht Einfluss nehmen können, auch nicht auf den Zeitpunkt; aber logischerweise muss Transparenz über solche Finanzflüsse geschaffen werden.

Zum ETH-Bereich: Es wurde gesagt, dass dies eigentlich der Schlüsselbereich ist, wo solche Finanzierungen stattfinden, wo es Drittmittelfinanzierungen gibt, wo Spender ausdrücklich diesen Weg beschreiten wollen. Aber auch bei den Forschungsanstalten und im Zusammenhang mit gewissen Projekten beim Bundesamt für Gesundheit kommt es immer wieder zu solchen Finanzierungen. Es handelt sich um Stiftungen, die ihrerseits konsolidiert sind, die ihrerseits in der Bundesrechnung konsolidiert werden, da ja z. B. der ganze ETH-Bereich zur Konsolidierung vorgesehen ist. Diese Mittel fliessen in Bilanzkonten; sie werden also nicht irgendwo versteckt, sondern sie fliessen einfach nicht über den ordentlichen Haushalt in den Bundeshaushalt und von da wieder staatsquotenbildend in die entsprechenden Institutionen ein.

Die Finanzdelegation und die Finanzkontrolle werden dafür sorgen, dass hier das Spezialitätenprinzip eingehalten wird, dass Transparenz besteht und dass solche Mittel auch künftig fliessen.

Wenn Sie der Minderheit zustimmen, dann riskieren wir, dass künftig Mittel dieser Art, sogenannte Drittmittel, verloren gehen. Das wäre dann zuungunsten insbesondere der ETH, der Forschungsanstalten und bestimmter Forschungsprojekte im Bereich des Gesundheitswesens.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

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