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Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-03-17

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Zum Antrag betreffend die Vorlage 03.448 möchte ich nochmals die Begründung für deren Ablehnung wiederholen. Es wurde sowohl im Nationalrat wie im Ständerat ausgeführt, dass durch einen solchen Medienartikel die Prinzipien des Marktes und des Wettbewerbs tendenziell ausgeschaltet werden und schliesslich der Bund die Presse- oder Medienlandschaft unseres Landes entscheidend mitgestaltet - was in verschiedenen Voten im Ständerat abgelehnt wurde. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Medienvielfalt nicht nur eine quantitative Frage ist. Eine Vielfalt von Titeln garantiert nicht eine Vielfalt der Meinungen; es kommt auf die Eigentümer, auf die Redaktoren, auf die Agenturen usw. an. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Frage beziehungsweise deren Lösung sogar unter den Zeitungsverlegern sehr umstritten ist, indem es solche gibt, die gar keine Förderung wollen, und andere, vor allem kleinere natürlich, die eine solche Lösung als realistisch und wünschbar erachten.

Im Weiteren wurde aber auch bemängelt, dass man nicht auch die Möglichkeit der indirekten und somit ordnungspolitisch viel unbedenklicheren Förderung geprüft hat, zum Beispiel eine Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Vertriebsmöglichkeiten, der Stützung der Selbstkontrollinstitutionen usw. Mit diesen Begründungen ist auch die SPK Ihres Rates mit 14 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen zum Schluss gekommen, sich hier dem Ständerat anzuschliessen.

Nun zur Motion 04.3433, die von uns unterstützt wird: Selbstverständlich hat der Sprecher der Minderheit Recht, auch die Gegenargumente sind von uns erkannt und aufgeführt worden, aber deren Gewichtung und die Schlussfolgerung sind anders. Wir kommen zum Schluss, dass man trotzdem nochmals einen Anlauf nehmen sollte. Wir wissen auch, dass die Motion selbst von einer Beteiligung an den Verteilungskosten spricht, also durchaus von materiellem Einsatz. Wir sind aber nicht der Meinung, dass es sich um jeden Preis wieder um 80 Millionen Franken handeln müsse. Es kann eine andere Summe sein, es kann ein anderer Verteiler sein. Es gibt möglicherweise auch andere Vorschläge, wenn wir die Motion annehmen und das ganze Thema nochmals aufgreifen. Es geht, wie erwähnt, nicht nur um die Presse, um die Zeitungen, sondern es geht auch um die Mitgliederpresse - denken Sie an all die Vereinszeitschriften aller Art, die durch eine unterschiedliche Tarifierung möglicherweise gefährdet würden.

Der Sprecher der Minderheit hat ausgeführt, es gehe heute eher um eine Postförderung als um eine Presseförderung. Selbstverständlich müsste mit der Beteiligung an den entsprechenden Kosten ein Leistungsauftrag verbunden sein. Die Idee, die Förderung durch die Post selbst vornehmen zu lassen, ist möglicherweise diskussionswürdig. Ich möchte aber darauf hinweisen - das haben wir auch in der Antwort des Bundesrates zum Postulat Kaufmann lesen können -, dass die vollständige Aufhebung der Postmonopole in absehbarer Zukunft möglich zu sein scheint. Ich kann mir vorstellen, dass die Post an einer entschädigungslosen Übertragung dieser Aufgabe keine Freude hätte.

Im Übrigen gibt es ja noch private Postdienstleister - sie sind übrigens in einem Verband zusammengeschlossen -, und diese verteilen natürlich auch Zeitungen und Zeitschriften. Wenn man nun die Post beauftragte, hätte man die privaten Dienstleister davon ausgeschlossen bzw. gegenüber der Post bevorteilt. Auf den zweiten Blick ist diese neue Idee möglicherweise nicht mehr so bestechend.

Zusammenfassend bitten wir Sie also im Sinne der Kommission - das Ergebnis lautete 14 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen -, auf den Beschlussentwurf gemäss parlamentarischer Initiative nicht einzutreten, dagegen der Motion, bei allen finanziellen und sachlichen Schwierigkeiten, die auch wir dahinter sehen, zuzustimmen. Geben Sie der SPK und dem Departement die Chance - wenn ich das bezüglich des Departementes so formulieren darf -, neue Lösungen zu suchen. Dies im Sinne der Kommissionsmehrheit von 12 zu 10 Stimmen.