Lexipedia

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-03-17

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Sie erinnern sich vielleicht an den Fall des bekennenden Rasers Amir B., den Sie aus den Medien oder aus der "Rundschau" kennen. Man konnte damals die Informationen zur Kenntnis nehmen, dass dieser junge Mann innert drei Jahren vier Fahrausweisentzüge hatte - und das im zarten Alter von etwas über zwanzig Jahren. Im Jahre 2001 dauerte der Ausweisentzug einen Monat, nachdem Amir B. innerorts mit 74 statt mit 50 Stundenkilometern gefahren war. Im Jahr darauf wurde ihm der Fahrausweis für drei Monate entzogen, nachdem er auf der Autobahn mit 143 Stundenkilometern unterwegs war und rechts überholt hatte. Im Jahr 2003 erfolgten schliesslich gleich zwei Entzüge: einmal für sechs Monate für eine mit 80 signalisierte Baustelle, die er mit 121 Stundenkilometern passiert hatte, das zweite Mal für achteinhalb Monate für innerorts 90 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer. Im Juli letzten Jahres wurde ihm der Fahrausweis wieder ausgehändigt, vermutlich kommentarlos per Post zugeschickt.

Für mich ist das unverständlich. Ich möchte, dass solche Leute aus dem Verkehr gezogen werden, bevor sie jemanden umgebracht haben. Das Bundesgericht hat kürzlich bestätigt, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 Stundenkilometern innerorts zwingend zum Fahrausweisentzug führt. Ich gebe zu, dass ich mit meiner Motion einen Schritt weiter gehe. Der Fahrausweis, der nach groben Verletzungen der Verkehrsregeln oder mehrmals entzogen wurde, soll nicht länger einfach so zurückgegeben werden. Offenbar haben solche Leute im Fahrunterricht nichts gelernt. Offenbar müssen sie, wie in der Schule auch, wiederholen. Sie sollen deshalb nochmals von vorne beginnen dürfen. Sie sollen ein zweites Mal Gelegenheit haben, ihre Fahrausbildung zu absolvieren und die Fahrprüfung abzulegen, bevor sie ihren Fahrausweis zurückerhalten.

Gemäss Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen oder Fahrzeugen zum Strassenverkehr ordnet die Zulassungsbehörde eine neue theoretische oder praktische Fahrprüfung oder beides an, wenn ein Fahrzeugführer Widerhandlungen begangen hat, die an seiner Kenntnis der Verkehrsregeln, an seiner Fähigkeit, die Verkehrsregeln in der Praxis anzuwenden, oder an seinem fahrtechnischen Können zweifeln lassen. Damit gilt diese Regelung aber eben nicht obligatorisch für einen Ausweisentzug z. B. nach Fahren in angetrunkenem oder betrunkenem Zustand oder nach Raserei, sondern wird kantonal unterschiedlich gehandhabt.

Ich möchte daher, dass gesamtschweizerisch die gleichen Sanktionen gelten und vor allem dass grobes Fehlverhalten im Verkehr nicht länger als Unglück, sondern als Tat verstanden wird.

Ich habe insgesamt vier Vorstösse zum gleichen Thema Verkehrssicherheit eingereicht. Der Bundesrat ist bereit, zwei davon - sie betreffen die Verhinderung schwerer Unfälle in Tunnels und die periodische Überprüfung der Fahrtauglichkeit - anzunehmen. Über die beiden anderen werden Sie entscheiden müssen. Der eine liegt Ihnen hier vor, der andere betrifft die Beschlagnahmung der "Tatwaffe Fahrzeug"; das betrachte ich persönlich immer noch als die wirkungsvollste Massnahme, um notorische Raser von der Strasse wegzubringen. Dies zu ihrer eigenen Sicherheit, vor allem aber auch für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden. Ein erster Schritt zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehr ist die obligatorische Wiederholung der Fahrprüfung nach einem längeren Entzug.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Vorstoss zu überweisen. Nachdem Anfang des Jahres im Strassenverkehrsrecht verschiedene Verschärfungen in Kraft getreten sind, bin ich bereit, die Motion, die noch altrechtlich eingereicht wurde, in ein Postulat umzuwandeln, und bitte Sie dementsprechend, das Postulat zu überweisen.

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-03-17 | Lexipedia | Lexipedia