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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2000-06-23

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-23

Wortprotokoll

Zuerst zur Parlamentarischen Initiative Egerszegi: Die Mutterschaftsversicherung gehört zum "Dauerlutscher" schweizerischer Sozialpolitik. Ich erinnere an die drei Volksabstimmungen und an den letzten Abstimmungskampf zur Abstimmung vom 13. Juni 1999, in dem Befürworter wie Gegner auf die noch vorhandene Lücke hinwiesen. So verbietet das Arbeitsgesetz den Frauen, in den ersten acht Wochen nach der Geburt eines Kindes zu arbeiten. Artikel 324a des geltenden Obligationenrechtes garantiert aber nicht in jedem Fall eine Lohnfortzahlungspflicht während dieser von Gesetzes wegen verlangten Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäss den Richtlinien der Arbeitsgerichte wie im Krankheitsfall zur Lohnfortzahlung verpflichtet, beispielsweise nach einem Dienstjahr für drei Wochen, nach zwei Jahren für einen Monat, nach drei Jahren für zwei Monate usw. Hat die Frau im selben Jahr schon wegen Krankheit gefehlt, so reduziert sich der Anspruch entsprechend, was sich bei einer schweren Schwangerschaft sehr nachteilig für die betroffene Frau auswirken kann. Die heutige Regelung kann bei einer Mutterschaft aber auch jene Frauen schlechter stellen, die sich nach einem Arbeitsplatzverlust bemühen, rasch wieder eine Stelle zu finden. Als Arbeitslose hätten sie nach einer Geburt Anrecht auf dreissig Taggelder - also sechs Wochen -, als Erwerbstätige ohne die erforderlichen Dienstjahre auf kaum die Hälfte. Diese Lücke gilt es zu schliessen.

Nach dem 13. Juni 1999 sind in den eidgenössischen Räten zehn Vorstösse und zwei Standesinitiativen zum Thema Mutterschaftsversicherung eingereicht worden. Da ist von Verbesserungen im Obligationenrecht über Lösungen im Bereich der privaten Sozialversicherungen bis hin zu Änderungen der Regelung für Bundesangestellte natürlich alles zu finden.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber die Lücken im Mutterschutz während der Zeit des Arbeitsverbotes schliessen soll. Nach dem Nein zur Mutterschaftsversicherung durch den Souverän sieht sie in dieser Mindestlösung der Parlamentarischen Initiative Egerszegi zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Konsens. Wie weiter gehende Lösungen vom Parlament und vor allem vom Volk beurteilt würden, ist schwer abzuschätzen.

Für die Kommissionsmehrheit ist diese Initiative aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Sie würde es begrüssen, wenn grosszügigere Regelungen Eingang in die Gesetzgebung fänden. Deshalb beantragt die Mehrheit der Kommission, nicht nur der Parlamentarischen Initiative Egerszegi Folge zu geben, sondern auch die weiter gehende Motion 00.3182, "Mutterschutz und Mischfinanzierung", zu überweisen.

Die Kommissionsmehrheit ist, wie erwähnt, der Auffassung, diese Initiative sei ein Minimalkonsens, den man finden könne. Die Umsetzung aller anderen Vorschläge würde länger dauern, und es bestünde die Gefahr, dass weiter gehende Vorschläge diese Minimallösung, welche die Kommission als dringlich erachtet, verzögern würden.

Zur Motion: Die Motion, deren Überweisung die Kommission beantragt, sieht vierzehn Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub für erwerbstätige Mütter vor. Acht Wochen des Urlaubs würden von den Arbeitgebern und die verbleibenden sechs Wochen durch die Kasse der Erwerbsersatzordnung finanziert. Die EO wird herangezogen, weil die erwerbstätigen Frauen seit Jahren Beiträge an sie entrichten und keinen direkten Nutzen daraus ziehen können. Diese Finanzierungsmöglichkeit für eine Mutterschaftsversicherung wurde in den vergangenen fünfzehn Jahren verschiedentlich diskutiert. Hier soll sie nun in der Form einer Mischfinanzierung erneut zur Debatte gestellt werden, wobei es der Motionstext bewusst dem Bundesrat überlässt, gegebenenfalls eine andere Finanzierungsart oder eine andere Aufteilung der Finanzierung zu beantragen.

Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, diese Motion zu überweisen.

Fazit oder Schlussbemerkung: Wie weiter? An der Kommissionssitzung erwartete der Vertreter des EJPD, das ja für diesen Bereich zuständig ist, ein Zeichen aus dem Parlament, in welcher Richtung eine Lösung anzustreben sei. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat nun ein Zeichen gegeben, das allerdings der genaueren Interpretation bedarf. Sie fragen: Kann die Kommission denn der Parlamentarischen Initiative Egerszegi und einer weiter gehenden Motion zustimmen? Sie kann!

Es gibt solche, die primär die weiter gehende Motion wollen. Sie stimmen der Motion zu, rechnen aber mit der Möglichkeit, dass sie keine Mehrheit findet. Dann ist die Parlamentarische Initiative Egerszegi immer noch besser als gar nichts, besser also als der heutige Zustand; deshalb stimmen sie auch hier Ja. Also: Die Motion als Wunsch-, die Parlamentarische Initiative Egerszegi als Minimallösung. Frau Maury [PAGE 836] Pasquier, es ist also nicht so, dass jemand, der die Initiative Egerszegi befürwortet, automatisch den Weg zu jeder weiter gehenden Lösung verbarrikadieren will.

Andere Taktiker stimmen der Kommissionsmotion zu, lehnen aber die Parlamentarische Initiative ab, weil sie befürchten, dass bei einem Ja zur Parlamentarischen Initiative der Druck nachlässt, eine weiter gehende Lösung im Sinne der Motion zu erreichen. Sie argumentieren auch damit, die Parlamentarische Initiative belaste den Arbeitgeber alleine, was für die Frauen im Arbeitsmarkt problematisch sei.

Der Bundesrat macht in seiner schriftlichen Stellungnahme zur gleich lautenden Motion Spoerry im Ständerat (99.3269) ähnliche Ausführungen und beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Die dritte Gruppe stimmt der Parlamentarischen Initiative Egerszegi zu, lehnt aber die Motion ab, weil sie ihr zu weit geht.

Dies im Sinne einer Auslegeordnung. Bei der Parlamentarischen Initiative Egerszegi läuft die Frist ab; sie muss also in dieser Sommersession behandelt werden. Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen ein Ja zur Parlamentarischen Initiative Egerszegi.

Zur Motion der SGK-NR vom 7. April dieses Jahres: Frau Bundesrätin Metzler weilt heute im Ausland, weshalb sie hier im Rat leider keine Stellungnahme abgeben kann; aber es liegt ja ein schriftlicher Bericht des Bundesrates vor.

Am 13. Juni 2000 liess der Bundesrat verlauten, er beantrage, die Motion der SGK-NR in ein Postulat umzuwandeln, weil er zu Beginn der Legislaturperiode einen Entwurf unterbreiten werde.

Die Kommission hat mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen, Zustimmung zu dieser Motion zu beantragen: Für die ersten acht Wochen gäbe es eine Lösung über Artikel 224a OR, für die sechs weiteren Wochen dann die erwähnte Lösung per EO. Der Bundesrat kann hier gegebenenfalls eine andere Finanzierungsart wählen.

Zusammenfassend bitte ich Sie also namens der Mehrheit der Kommission, der Parlamentarischen Initiative Egerszegi Folge zu geben und die Motion der SGK-NR zu überweisen.