Hofmann Hans · Ständerat · 2005-02-28
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-02-28
Wortprotokoll
Vor einem Jahr hatte die GPK zum ersten Mal Gelegenheit, ihre Tätigkeit gemäss dem neuen Verfahren des Parlamentsgesetzes vorzustellen. Nun freut es uns, dass die Berichterstattung über die parlamentarische Oberaufsicht in den Räten neu auch in Anwesenheit des Bundespräsidenten stattfindet.
Der Aufsichtsbereich der GPK ist sehr umfangreich. Der parlamentarischen Oberaufsicht unterstehen sämtliche Tätigkeiten des Bundesrates und der Bundesverwaltung sowie die Geschäftsführung der eidgenössischen Gerichte, wobei deren Rechtsprechung natürlich von der Aufsicht ausgenommen ist. Auch alle öffentlich-rechtlichen und privaten Körperschaften sowie die natürlichen und juristischen Personen, die mit Aufgaben des Bundes betraut sind, wie beispielsweise Swissmedic, Post, SBB, Ruag oder Skyguide, sind der parlamentarischen Oberaufsicht unterstellt. Dieser umfangreiche Aufsichtsbereich bedingt, dass die beiden GPK Schwerpunkte setzen müssen.
Die Schwerpunkte unserer Aktivitäten lagen im Jahr 2004 vor allem bei Themen und Untersuchungen im Bereich Staat und Verwaltung, zum Beispiel bei der Informationspolitik des EDA, dem dritten Kreis der Bundesverwaltung oder der Personalpolitik des Bundes. Wichtig blieben nach wie vor Untersuchungstätigkeiten in den Bereichen der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der sozialen Sicherheit und Gesundheit. Aber auch Vorgänge in der Justiz und im sicherheitspolitischen Bereich haben die GPK intensiv beschäftigt.
Zur Bewältigung ihres umfangreichen Aufsichtsprogramms haben die GPK im letzten Jahr 15-mal im Plenum und 68-mal in Sitzungen der Subkommissionen getagt. Die Geschäftsprüfungsdelegation führte 16 Sitzungen durch; das entspricht insgesamt 99 Sitzungen. Verschiedene grosse und aufwendige Untersuchungen konnten die beiden GPK im Jahr 2004 abschliessen. Die GPK-NR hat einen Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge und einen weiteren über den Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr veröffentlicht. Die GPK-SR hat ihrerseits einen Bericht zur Inbetriebnahme des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic erarbeitet. Darüber wird Ihnen anschliessend Kollege Hansruedi Stadler, Präsident der Subkommission EDI/UVEK, berichten. Andere Untersuchungen, namentlich über die Verteidigungsattachés, über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und über die Invalidenversicherung, sind im Gang und werden in diesem Jahr abgeschlossen. Dasselbe gilt auch für die Untersuchungen der GPK-NR über die Wirkungsanalyse der KMU-Gesetzgebung, die KMU-Tests, sowie die Inspektion des Programms für das Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung.
Für das Jahr 2005 haben die GPK auch bereits neue Untersuchungen beschlossen und in Angriff genommen. Sie betreffen hauptsächlich die öffentliche Ressortforschung des Bundes, das Immobilienmanagement des Bundes im zivilen Bereich, den Mittelfluss und die strategische Führung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie den vermehrten Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung. Neben den vertieften Untersuchungen nehmen in den letzten Jahren die begleitenden Aufsichtstätigkeiten der GPK eine immer bedeutendere Rolle ein. Dabei geht es den GPK vor allem darum, die Oberaufsicht im Sinne einer eigentlichen Früherkennung zu betreiben. Eine kritische Begleitung erfolgt beispielsweise bereits seit mehreren Jahren beim Aufbau der neuen unterinstanzlichen Bundesgerichte. Kollege Franz Wicki, Präsident der Subkommission Gerichte, wird Sie darüber näher orientieren. Auch bei der Umsetzung der Effizienzvorlage oder bei der Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt findet eine intensive begleitende Oberaufsicht durch die GPK statt.
Um ihren Aufsichtstätigkeiten eine nachhaltige Wirkung zu verleihen, haben die GPK verschiedene Nachkontrollen durchgeführt, um so die aufgrund von Empfehlungen früherer Untersuchungen getroffenen Massnahmen zu überprüfen und auch deren Wirkung zu evaluieren. Betroffen war hier insbesondere auch die Rolle der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods. Darüber wird Sie im Anschluss Kollege Peter Briner, Präsident der Subkommission EFD/EVD, orientieren.
Hinweise auf Probleme in der Geschäftsführung erhalten die GPK unter anderem auch durch Aufsichtseingaben von Dritten. Im Geschäftsjahr 2004 behandelten wir 47 solche Eingaben. Auch wenn diese Eingaben keinerlei rechtliche Wirkung entfalten, verursacht deren Bearbeitung teilweise doch einen erheblichen Aufwand. Der interne Konflikt am Eidgenössischen Versicherungsgericht zum Beispiel wurde auf dem Weg einer Aufsichtseingabe durch eine Richterin an die GPK herangetragen. Über die dadurch ausgelösten Arbeiten wird Sie Kollege Franz Wicki in seinem Votum ebenfalls informieren.
Beispiele dafür, dass die Aktivitäten der GPK nicht vor der eigenen Türe Halt machen, lassen sich im Jahresbericht ebenfalls finden. Massgebend engagiert haben sich die GPK im Jahr 2004 bei der kritischen Überprüfung der Oberaufsicht über die Neat. Dieses Thema war Gegenstand mehrerer Sitzungen der Konferenz der Präsidien der Aufsichtskommissionen und Aufsichtsdelegationen (KPA). Unter Federführung der GPK hat die KPA im letzten Jahr Handlungsgrundsätze für eine bessere Koordination, für klarere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie für vermehrte Transparenz bei der Neat-Oberaufsicht verabschiedet. So soll in der kommenden Sommersession der Jahresbericht der Neat-Aufsichtsdelegation erstmals als separates Traktandum, also als eigenes Geschäft, in den Räten diskutiert werden. Dazu ist es höchste Zeit, würde ich meinen.
Der Jahresbericht der GPK bietet immer auch Gelegenheit, über die parlamentarische Kontrolle im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste zu rapportieren. Auch wenn hier bei der Information gegenüber der Öffentlichkeit aus Geheimhaltungsgründen Zurückhaltung notwendig ist, kann die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation im Rahmen des Jahresberichtes doch angemessen dargestellt werden. Übrigens ist diese Geheimhaltungspflicht nicht etwa dazu da, um Mängel zu verschleiern oder gar zu verdecken, sondern sie soll in gewissen Fällen die Handlungsfreiheit der Regierung gewährleisten und Personen, Mittel, Quellen und Verfahren für die Informationsbeschaffung des Bundes schützen. Die GPK und die Geschäftsprüfungsdelegation sind sich bewusst, dass die Einschränkung bei der Informationsvermittlung in einer Demokratie nicht immer völlig befriedigend ist, dass sie aber nicht nur für das gute Funktionieren [PAGE 8] des Staates, sondern auch für das gute Funktionieren der Aufsicht häufig nötig ist. Über diesen Bereich wird Sie nachher Kollegin Leumann, die Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation, orientieren.
Zu den bis jetzt erwähnten Schwerpunkten kommt die Routinearbeit der GPK. Dazu gehört die Prüfung der Geschäftsberichte des Bundesrates und anderer staatlicher Institutionen wie der Eidgenössischen Bankenkommission, des ETH-Rates, der Swisscom usw. Diese Prüfungen erfolgen an gemeinsamen Sitzungen der beiden GPK oder der zuständigen Subkommissionen der beiden Kommissionen. Auch die entsprechenden Aussprachen und Anhörungen werden von den beiden Kommissionen stets gemeinsam durchgeführt. Hier besteht also eine sehr gute Zusammenarbeit der GPK beider Räte, was auch im Interesse der Bundesratsmitglieder und der Vertretung der beaufsichtigten Institutionen liegt, die dann nicht zweimal - vor jeder GPK einmal - erscheinen müssen.
Die GPK wäre eigentlich über eine Diskussion ihres Jahresberichtes im Plenum froh, wobei auch Kritik geübt werden könnte und Wünsche an uns herangetragen werden könnten. Ich gehe aber davon aus, dass angesichts der fortgeschrittenen Zeit auch heute keine vertiefte Diskussion zu unserem Geschäftsbericht stattfinden wird. Ich möchte die anwesenden Präsidenten und Mitglieder der Legislativkommissionen aber einmal mehr darauf aufmerksam machen, dass die GPK ihr Dienstleister ist: Beauftragen Sie uns mit einer Untersuchung, wenn Sie in Ihren Kommissionen auf etwas stossen, das vertieft abgeklärt werden sollte. Dafür sind wir da. So überlegt sich derzeit zum Beispiel unsere WBK, ob sie die GPK mit einer Untersuchung über das Funktionieren der Stiftung Pro Helvetia beauftragen will. Wir wären dazu selbstverständlich bereit.
Bevor nun die von mir erwähnten Subkommissionspräsidenten ihre Ausführungen machen, noch ein Wort an die Adresse der kontrollierten Organe und an den hier anwesenden Bundespräsidenten: Auch wenn die GPK oft Kritik äussern muss, ist das Ziel ihrer Prüfungen nicht, Misserfolge hervorzuheben, sondern durch einen Dialog mit den kontrollierten Behörden zu einem immer besseren Funktionieren unseres Staatswesens beizutragen. Ich nehme den heute vorliegenden Bericht deshalb erneut zum Anlass, um die sehr gute und pflichtbewusste Arbeit des Bundesrates und seiner Verwaltung, der eidgenössischen Gerichte sowie der übrigen Träger von Bundesaufgaben hervorzuheben und zu würdigen. Alles in allem dürfen wir auf das gute Funktionieren unseres Rechtsstaates sicher stolz sein. Ich möchte allen, die dazu beitragen, im Namen der GPK ganz herzlich danken.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, vom Bericht über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2004 Kenntnis zu nehmen.