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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-03-01

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-01

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, Herr Bieri, sehr für die souveräne Darstellung und erlaube mir, Ihnen jetzt aus der Diskussion und aus den Problemen um diese Vorlage zwei, drei Bemerkungen zu machen. Ausgangspunkt ist, darin sind wir uns einig, dass es im FinöV-Fonds bald nicht mehr genug Geld gibt. Der Bundesrat antwortet auf dieses Problem mit einer Lösung, die auf den ersten Blick einfach erscheint. Er will mehr Geld bereitstellen. Es geht für ihn um eine rein "finanztechnische" Massnahme. Über den Rest könne dann später diskutiert werden.

Im Grunde genommen geht es um zwei Probleme: Es geht einerseits um das Verhältnis des FinöV-Fonds zum Bundeshaushalt, und es geht andererseits um die Realisierung der Eisenbahn-Grossprojekte. Das erste Problem, das Verhältnis zum Bundeshaushalt, ist meines Erachtens mustergültig gelöst. Es ist auch ein Zeichen der Solidarität des Verkehrsbereichs gegenüber dem Bundeshaushalt und dem Gesamten. Dafür, glaube ich, darf man wirklich ein Kompliment machen. Fragwürdig ist meines Erachtens hingegen die Lösung, die für die Realisierung der Eisenbahn-Grossprojekte vorgeschlagen wird. Darf man Geld bereitstellen, die Schulden praktisch verdoppeln, von 4,2 auf 8,1 Milliarden Franken, mit entsprechender Zinsenlast und Rückzahlungsverpflichtung?

Darf man also mehr Geld bereitstellen, wenn gleichzeitig die Annahmen der bisherigen Regelung aus heutiger Sicht offenbar falsch sind? Stimmen dann die übrigen Annahmen? Waren sie politisch geschönt? Ist die Wirtschaftlichkeit der Bahnen künftig gewährleistet? Das ist eine Frage, die nie beantwortet wurde. Darf man weiter mehr Geld bereitstellen, wenn gleichzeitig die Mehrkostenfrage - insbesondere bei der Neat - ansteht? Darf man mehr Geld zur Verfügung stellen, wenn das Problem der Kostenoptimierung für diese Mehrausgaben noch nicht gelöst ist? Darf man mehr Geld zur Verfügung stellen, wenn Regionen dieses Landes sich enttäuscht geben und sagen, das "FinöV-Versprechen" - wie es im politischen Jargon heisst - sei nicht eingelöst worden? Darf man dies tun, wenn sie auf "Bahn 2000", auf HGV, auf Lärmsanierungsmassnahmen warten, wenn die Kantone Tessin, Zürich und Genf warten müssen? Darf man mehr Geld zur Verfügung stellen, bevor geklärt ist, ob unsere Verlagerungspolitik den Erfolg, den sie zu erreichen hat, wirklich erreicht?

Im Hinblick auf diese und andere Fragen kann man sich heute wirklich fragen, ob diese Vorlage nicht Anlass gewesen wäre, die ganze FinöV-Problematik neu zu überprüfen. Das wäre an sich der normale Ansatz gewesen. Es geht hier deutlich um alle FinöV-Projekte, nicht nur um "Bahn 2000". Wir ändern nach der Meinung der Mehrheit formell ja nur den Beschluss zu "Bahn 2000".

An sich wären doch Lehren zu ziehen gewesen aus den bisherigen Arbeiten und aus den parlamentarischen Berichten zu derartigen Projekten - ich denke an "Bahn 2000", ich denke an den Furkatunnel, ich denke an Berichte der Verwaltung zu Vereina, zu Normen und Standards. Bevor man im Umfang von 600 Millionen bis 1,3 Milliarden Franken bei HGV neue Grossprojekte ermöglichen will, wäre es doch naheliegend, die bisherigen Erfahrungen auszuwerten. Das ist eine erste kritische Frage.

Eine zweite kritische Frage betrifft die Finanzpolitik. Darf man Geld freigeben, bevor man weiss wofür? Es sei für die FinöV-Projekte, sagt man, aber nicht für alle. Für welche? Das ist die Frage nach der Priorität. Auszugehen ist finanzpolitisch doch vom Prinzip, dass Sach- und Finanzpolitik zu verknüpfen seien. Man darf danach nur Geld freigeben, das sachpolitisch nötig und begründet ist. Sonst drohen neue Entlastungsprogramme; wir haben das ja jetzt erfahren. Man darf nicht Mittel beschliessen und dann bauen und schauen, ob es reicht, und allenfalls später neue Kredite verlangen. Aber auf dieser Schiene, scheint mir, fahren wir jetzt. Das ist problematisch.

Mehr noch - eine dritte kritische Bemerkung -: Es fehlt eine Gesamtbeurteilung. Wenn man so viel Geld auf so lange Zeit bindet, muss die Frage beantwortet werden, ob das verkehrspolitisch prioritär, aber auch mit Blick auf andere Staatsaufgaben prioritär sei. Diese Fragen nach der Priorität müssten doch jetzt beantwortet werden: für den Ceneri, bevor man über die Etappierungsfrage entschieden hat; für die HGV-Projekte, ob sie alle prioritär seien. Bevor man Nicht-FinöV-Projekte ausschliesst - Tessin, Genf, Zürich -, muss man die Frage doch prüfen, ob diese Projekte nicht wichtiger wären als diejenigen, die jetzt auf der Traktandenliste stehen. Ich habe etwas Mühe einzusehen, warum diese Gesamtschau, die auch nach Auffassung des Bundesrates auf 2007/08 nötig ist, nicht jetzt durchgeführt wird. Zeitlich wäre das vermutlich, wie ich das beurteile, möglich gewesen. Selbst in Ihrer Kommission war diese Problematik schon im Jahre 2003 diskutiert worden. Im Dezember 2003 hatte unser Rat per Postulat eine Gesamtschau verlangt und gesagt, dies sei Voraussetzung für weitere Mittel.

Jetzt ist die Frage, ob der damalige Entscheid ernst genommen wird. Die Vorarbeiten der SBB mit den Kantonen wurden im ganzen Land durchgeführt. Das ist die berühmte Planung, die mit den Kantonen unter dem Titel "Bahn 2000" durchgeführt wurde. Sachlich verfügen der Bundesrat und die Verwaltung über die entsprechenden Informationen. Der Bundesrat hat uns in einer sehr raschen Aktion freundlicherweise noch kurz vor Weihnachten - mit Datum vom 22. Dezember 2004 - einen Zusatzbericht zur Verfügung gestellt, der einen Überblick über alle Engpässe und Prioritäten in der Schweiz gibt. Offensichtlich sind die Unterlagen erarbeitet worden; auch dafür kann man nur sehr dankbar sein.

Was heisst jetzt das für diese Vorlage? Die beantragte Lösung ist nicht so einfach und nur so "finanztechnisch", wie sie daherkommt. Der Bundesrat hat Annahmen getroffen, hat Auswahlentscheide gefällt, und die Frage stellt sich, ob das Parlament damit einverstanden ist. Der Bundesrat hat Entscheide zur Höhe der neuen Verschuldung, zur Zinsenregelung und zur Rückzahlung beantragt - da könnte man auch anders entscheiden -, und schliesslich hat er Entscheide bezüglich der Eisenbahn-Grossprojekte beantragt. Er hat offenbar gesagt: Jetzt in erster Priorität Neat, und dann musste er entscheiden, ob mit oder ohne Ceneri-Basistunnel. Offenbar hat er sich für den Ceneritunnel entschieden; das sieht man nur aufgrund der Begründung in der Botschaft. Eine weitere Frage lautete: HGV, ja oder nein, und wenn ja, wie viel HGV? Er hat sich offenbar für die erste Phase der HGV-Anschlüsse entschieden; für weitere Etappen von "Bahn 2000" und andere Projekte scheint gar nichts vorgesehen. Das sind die Entscheide, die in dieser rein "finanztechnischen" Massnahme eingepackt sind.

Dann hat der Bundesrat auch weitere schwierige Fragen bearbeitet, und aufgrund der Botschaft bekommt man den Eindruck, sie seien sehr vertieft bearbeitet worden: Fragen über Prognosen und Annahmen. Sind diese Zukunftsannahmen aber mehrheitsfähig? Überzeugen sie die Öffentlichkeit und das Parlament? Gebrannte Kinder scheuen das Feuer: Die ganze Vorlage, die uns heute unterbreitet wird, ist ja nur nötig geworden, weil sich gezeigt hat, dass die Annahmen, die für die ursprüngliche Vorlage getroffen wurden, nicht richtig sind, dass man also die 25 Prozent der Darlehen nicht über den Markt finanzieren kann. Die Frage ist: Laufen wir jetzt nicht wieder in neue Risiken hinein?

Es ist ja schön, das Bild, das uns Herr Bieri da gemalt hat, getreulich nach der Vorlage. Wir hoffen alle, seine Perspektiven seien richtig. Aber wenn Sie die Annahmen, die in den [PAGE 15] Anhängen 2 und 3 aufgelistet sind, etwas näher anschauen, dann sehen Sie, was für Probleme dahinter stecken. Beispielsweise die Höhe der LSVA-Erträge: Die Erträge können ja etwas weniger hoch ausfallen, beispielsweise wenn die Verlagerungspolitik Erfolg haben sollte. Oder das Zinsniveau: Es wurde ein durchschnittliches Zinsniveau von 4,5 Prozent angenommen. Wer gewährleistet uns, dass das über die ganze Zeit hin so funktioniert? Oder eine Teuerung von 2 Prozent: Sie könnte ja höher oder tiefer sein, und dann stimmen diese Dinge nicht mehr. Der Mehrwertsteuersatz ist auch beweglich. Oder die Infrastrukturannahmen, die dieser Vorlage zugrunde liegen - über das Bauprogramm, über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Werke -, und davon hängen dann natürlich wieder die Betriebserträge und die Rentabilität ab. All das kann ja auch zu optimistisch beurteilt worden sein. Und vielleicht - horribile dictu - könnte es bei der Neat noch einmal Mehrkosten geben, und dann stimmt die Übung auch nicht mehr so ganz.

Es gibt also eine Reihe von Unsicherheiten, die jetzt - und dafür bin ich dankbar, ich sage es ein zweites Mal - in den Anhängen 2 und 3 sauber dargestellt worden sind. Die Kommission schlägt vor, auch im Ingress zur Verordnung darauf hinzuweisen, aber diskutiert haben wir das in der Kommission nicht - wir konnten das gar nicht diskutieren. Es ist auch in der Botschaft nicht diskutiert worden. Wir stellen dann höchstens in der HGV-Botschaft fest, dass dort - ganz natürlich - nochmals eine Unsicherheit von 20 bis 30 Prozent besteht, das bedeutet noch einmal eine Unsicherheit von 134 bis 201 Millionen Franken, wenn ich richtig gerechnet habe.

Ich möchte hier einfach klarstellen, dass der Bundesrat insofern einen mutigen Entscheid gefällt hat und dass er die Verantwortung für diese Annahmen übernehmen muss und dass ich nicht erstaunt wäre, wenn in relativ kurzer Zeit eine neue Vorlage mit entsprechend neuen Begehren gemacht werden müsste. Das ist im Grunde genommen die einzige ehrliche Antwort, die ich finden kann.

Eigentlich wäre die Vorlage Anlass zu einer tiefgreifenden Überarbeitung gewesen, aber wir hatten die Zeit dazu nicht. Das war das Problem. Vermutlich hatte schon der Bundesrat die Zeit dazu nicht, und Ihre Kommission hatte sie erst recht nicht. Man hatte nicht einmal die Zeit zu einer ordentlichen Vernehmlassung, obwohl eine solche nach meiner Auffassung vorgeschrieben wäre: Es geht um "wichtige" Fragen im Sinne der Bundesverfassung. Warum hat die Zeit dazu nicht gereicht? Ich begreife das nicht. Man hat sich da mit einer Konsultation beholfen; das ist eine materiell taugliche Alternative, aber formell natürlich nicht befriedigend. Jetzt ist es zu spät, die Infrastrukturarbeiten sind dringend, die Bauarbeiten an der Neat laufen weiter, der Ceneri ist im Prinzip beschlossen und dringend, und auch dort läuft das Rechtsverfahren. Zudem stand der Bundesrat vor dem Entscheid, ob er die informellen Zusagen gegenüber Frankreich bei den HGV einhalten will oder nicht. Auch dort bestand Zeitdruck. Aber auch finanzpolitisch besteht Zeitdruck. Die Sanierung des Bundeshaushaltes drängt. Die FinöV-Revision muss rasch gelingen; Herr Bieri hat darauf hingewiesen. Sonst müssten Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt die Löcher stopfen. Mehr noch: Die Sanierung des Bundeshaushaltes würde gefährdet, denn die Mittel müssten schon ab 1. Januar 2005 - also ab 1. Januar dieses Jahres - einbezogen werden; mit diesem Beschluss würden also rückwirkend auf den 1. Januar keine verzinslichen Darlehen mehr gewährt. Diese FinöV-Revision ist eines der Reformprojekte im Entlastungsprogramm 2004.

Wie wollen wir abschliessen? Ich meine, dass durch den Antrag, die Gesamtschau vorzuverlegen, die Situation etwas gemildert worden sei. Wir haben Chancen, sie durch die Vereinbarungen mit den HGV-Infrastrukturbetreibern zu verbessern. Wir können die KVF und die FK einladen, sich intensiv bei der Begleitung zu engagieren. Deshalb empfehle ich Ihnen in Anbetracht des Zeitdrucks - wenn auch halbherzig - einzutreten. Wir haben praktisch keine andere Wahl. Eine Verschiebung brächte den Bund noch mehr in Bedrängnis.

Faute de mieux bitte ich Sie einzutreten.