Bieri Peter · Ständerat · 2005-03-01
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
In Artikel 49 Absatz 4 des Eisenbahngesetzes wird neu festgehalten, dass Amortisationsüberschüsse bei der Abgeltung der ungedeckten Kosten von den Bestellern in dem Sinne berücksichtigt werden, dass die ungedeckten Kosten um die Höhe der Überschüsse reduziert werden. Dies ist gleichbedeutend mit einer Rückzahlung des Darlehens aus der Finanzrechnung in entsprechender Höhe. Letztlich heisst dies, dass der Investitionsbedarf der Infrastrukturbetreiberinnen entscheidend dafür ist, wie viel Geld sie vom Bund erhalten.