Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Uns ist eben wichtig, dass in der Konzession der SRG nicht nur die Anzahl der Radio- und Fernsehprogramme festgelegt wird, sondern auch die Art jedes Programms. Einen Grund hat der Kommissionssprecher, Herr Escher, genannt: Wir möchten nicht, dass ein für die Jugend oder für die Gesundheit bestimmtes Programm einfach plötzlich in ein Sportprogramm umgewandelt wird - also ins pure Gegenteil von Gesundheit. Wir möchten ungefähr wissen, was mit dem neuen Programm beabsichtigt wird.
Bezüglich des Kopierens von privaten Ideen durch die SRG muss ich jetzt doch ein bisschen konkreter werden. Es ist durchaus vorgekommen, dass die private Innovation durch die SRG abgegraben wurde. Beispielsweise war DRS 3 eine Reaktion auf die privaten Lokalsender, vor allem damals auf Radio 24. Es kam zunächst auch im selben Tonfall daher. Heute hat es sich verändert und ist auch ein Alterssender geworden. Oder als mit Erfolg Radio Eviva lanciert wurde - die wollten Volksmusik im weitesten Sinn, auch ausländische Volksmusik, auch auf Englisch usw., Cowboy-Songs und Jodeln -, da reagierte die SRG mit der Musigwälle 531 und machte mehr oder weniger dasselbe. Oder Radio 105, auch so ein Jugendradio, wurde dann mit Radio Virus aufgefangen.
Oder ich erinnere mich noch an etwas anderes, das zwar formal nicht darunterfällt: Als wir das Gesuch für ein privates Autofernsehen bekamen, habe ich das nicht bewilligt. Ich dachte, dass eigentliche Spartenprogramme unserer Auffassung widersprechen. Aber jetzt hat die SRG unendlich lange Autowerbung. Die Amag hat am Sonntag nach der Sternstunde nochmals eine Stunde Zeit, um nach all dieser Philosophie, die wir vorher hörten, Autos zu propagieren. Das ist eine Reklamesendung. Aber es war auch so, dass Private etwas gewollt hatten, und die SRG hat dann - natürlich clever, aber doch immerhin mit dem gebührengestärkten Saugrüssel - den Privaten das Wasser abgegraben. Wenn so etwas wieder versucht würde, müsste man das beim Entscheid doch auch in die Erwägungen einbeziehen.
Herr Leuenberger hat eine Interpretation gegeben, die er glücklicherweise gerade selber als abwegig bezeichnet hat - zu Recht! Es ist selbstverständlich, dass der Bundesrat den Programmauftrag der SRG berücksichtigen wird. Die Konzession dient ja gerade dazu, den im Gesetz abstrakt formulierten Auftrag zu konkretisieren. Dazu kommen noch verschiedene Kriterien, die im Gesetz angelegt sind, ohne dass sie in Artikel 27 ausdrücklich genannt werden. Jede Konzessionierung hat letztlich aus einer Gesamtsicht zu erfolgen, und dazu gehört die Berücksichtigung der Publikumsbedürfnisse und der Angebote und Möglichkeiten anderer Veranstalter, dazu gehört aber auch die Belastung der Gebührenzahler. Das möchten wir alles berücksichtigen, wenn ein solcher Entscheid fällt.