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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02

Wortprotokoll

Wir haben über die Problematik hier schon einmal gesprochen, als es um das Behindertengleichstellungsgesetz ging, und damals wurde dann folgende Bestimmung gefunden: "Der Bund kann Massnahmen fördern, die Fernsehsendungen Hör- und Sehbehinderten zugänglich machen." Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft, und im Zusammenhang mit diesem Gesetz arbeitet die Verwaltung tatsächlich mit den betroffenen Verbänden zusammen, um hier zu befriedigenden Lösungen zu kommen. Diese Arbeit wird auch tatsächlich gemacht und ist im Gang.

Bereits vorher wurde die SRG auf der Grundlage des Invalidenversicherungsgesetzes für die Untertitelung ihrer Sendungen - also indirekt über die Behindertenorganisationen - entschädigt. Gedeckt wird mit diesen Beiträgen rund die Hälfte der Kosten von etwa 2,7 Millionen Franken im Jahr. Diese Entschädigung läuft auch weiter.

Der Minderheitsantrag, der hier gestellt wird, verlangt nun eine volle Entschädigung der Kosten für die behindertengerechte Aufbereitung aus der Bundeskasse. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, bei der Regelung des Behindertengleichstellungsgesetzes mit der Kann-Formulierung zu bleiben, aufgrund deren wir Lösungen finden werden, die allen dienen. Es kann nämlich durchaus auch im Interesse des Medienveranstalters sein, wenn er hier etwas Attraktives entwickelt, weil ihm das wieder Konkurrenzvorteile einbringt.