Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Auch ich muss sagen, dass das Anliegen unter politischem Gesichtspunkt sehr verständlich ist. Mehr als ein Viertel der schweizerischen Ausgaben für Fernsehwerbung fliesst in die Werbefenster von ausländischen Fernsehprogrammen - Sat1, M6, RTL und was es alles gibt -, und da ist es an sich nachvollziehbar, wenn die Anbieter dieser Werbefenster auch für die Schweizer Filmförderung in die Pflicht genommen werden sollen. Aber rechtliche Bedenken habe ich schon auch. Es besteht zuerst einmal das Problem der Zuständigkeit: Die Schweiz ist ja nur zuständig für schweizerische Programme, und die reinen Werbefenster in den ausländischen Programmen gelten nach europäischem Recht nicht als Schweizer Programm. Aus international-rechtlicher Optik können wir den ausländischen Veranstaltern von Schweizer Werbefenstern keine solchen Pflichten auferlegen, denn sie unterliegen ja gar nicht unserem Recht.
Hinzu kommt etwas Zweites: Vorgesehen ist in diesem Antrag eine Ersatzabgabe von 12 Prozent, aber die schweizerischen Teilnehmer müssen nur 4 Prozent bezahlen. Das schafft doch auch eine Rechtsungleichheit, die mir zumindest zu denken gibt.