Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Hinweise auf eigene Sendungen sind in Ordnung. Wenn es z. B. im Radio am Morgen um 8 Uhr heisst, dass um 11 Uhr die Sendung X beginnen wird, oder wenn es im Fernsehen schon am Mittag heisst: "Heute Abend kommt die 'Arena' mit folgenden Teilnehmern", dann sind das Hinweise auf eigene Sendungen. Das ist in Ordnung. Hier geht es aber nicht darum. Die Minderheit will mit ihrem Antrag zusätzlich erreichen, dass [PAGE 54] Hinweise auf andere elektronische Programme gemacht werden dürfen. Als Werbung dürfen solche Hinweise gemacht werden, dann müssen sie aber als Werbezeit angerechnet werden. Wir sind der Auffassung, innerhalb des redaktionellen Teils eines Programms darf nicht auf ein anderes Fernseh- oder Radioprogramm hingewiesen werden. Das könnte im Extremfall bedeutsam sein - obwohl das vielleicht absurd klingt, aber es könnte heissen, dass z. B. beim lokalen Fernsehen die Aufforderung kommt, den Werbeblock von Sat1 anzuschauen, weil sie selber dort drin vorkommen. Das wäre nach dieser Lösung möglich. Wir gehen hingegen vom fundamentalen Grundsatz aus, dass das redaktionelle Programm von der Werbung getrennt werden soll; dieser Grundsatz würde da verletzt. Es kommt dazu, dass diese Regelung dem Europarecht widersprechen würde: Es gibt eine Konvention des Europarates, die für uns verbindlich ist, und diese nimmt nur Hinweise auf Sendungen des eigenen Programms vom Werbebegriff aus.
Deswegen ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen.