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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-02

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Im Sinne einer Vorbemerkung: Dieser Abschnitt gilt grundsätzlich für alle Veranstalter, also für die SRG und die Privaten, für die Konzessionierten und die Nichtkonzessionierten. Wenn man da Erschwernisse einbauen will, muss man wissen, dass man alle trifft.

In Absatz 1 von Artikel 4 stimmt die Kommission dem Nationalrat zu, der "zum Rassenhass aufstacheln" durch "zu Rassenhass beitragen" ersetzt hat. Dazu habe ich keine weiteren Bemerkungen.

In Absatz 4 beantragen wir Ihnen, nicht die Kommission als zuständig zu benennen, sondern die Konzessionsbehörde. Die Grundsatzfrage, welche Behörde für was zuständig ist, wird später behandelt, nämlich in den Artikeln 86ff. Übrigens wird Herr Kollege Pfisterer, der Vizepräsident der Kommission, die Berichterstattung ab Artikel 86 vornehmen. Hier die Erläuterung: Konzessionsbehörde ist für die SRG der Bundesrat und für die übrigen zu Konzessionierenden das Bundesamt. Wenn Sie bei Artikel 86ff. der Behördenorganisation folgen, die die Kommission vorschlägt, dann ist hier nichts mehr zu ändern. Falls dort etwas geändert würde, müssten [PAGE 55] in etlichen Artikeln die zuständigen Organe umbenannt werden. Es ist wohl richtiger, das erst nach der Beratung dieser Artikel zu erledigen.