Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
In Artikel 10 geht es eigentlich um die besonders gravierenden Übel dieser Gesellschaft, nämlich Tabak, Alkohol, Politik, Religion und Heilmittel. (Teilweise Heiterkeit)
Die Klausel, dass der Bundesrat zum Schutz der Jugend ganz generell Verbote errichten kann, gilt beim Alkohol ausdrücklich. In Absatz 5 wollte der Nationalrat - so interpretiere ich ihn - diese generelle Klausel auch für alle anderen Übel als zulässig erklären.