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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-03-02

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, mich zuerst für den Lapsus zu entschuldigen, dass ich bezüglich der Streichung nicht "Artikel 11 Absatz 1" geschrieben habe. Es hängt dies damit zusammen, dass ich die Fahne erst im Verlaufe des gestrigen Abends einmal durchgeschaut habe und mir dies in der Hektik passiert ist.

Der Umstand, dass ich dies einmal zusammenfassend gelesen habe, erklärt auch mein Dilemma, das mir immer mehr und immer intensiver entstanden ist, wie ich dies gelesen habe. Da werden Sachen geregelt, bei denen man beim besten Willen nicht einen Grund herausfinden kann, aus dem irgendeine Schutzwürdigkeit des Zuschauers und der organisierenden Programminstitutionen hervorgeht. Ganz konkret meine ich die Unterbrecherwerbung. Es kann doch nicht Aufgabe des Staates sein, darüber zu befinden, ob eine Unterbrecherwerbung in eine Sendung eingebaut werden soll oder nicht. Selbstverständlich habe auch ich lieber Sendungen, die nicht von Werbung unterbrochen werden. Aber irgendwann beginnt doch einmal die Freiheit des Zuschauers und die Freiheit des Programmgestalters. Da werden doch nicht staatliche Interessen in irgendwelcher Art und Weise tangiert, also verbietet sich nach meinem liberalen Verständnis eine Regelung dieser Angelegenheit. Man kann doch nicht so tun, als ob das ein zentrales Element dessen wäre, was ein Staat zu regeln hat. Wir haben verschiedenste Staaten, in denen Unterbrecherwerbung zugelassen ist. Es soll doch den Zuschauern überlassen sein, sich Sendungen anzusehen, welche mit Unterbrecherwerbung versehen sind. Es soll doch auch den einzelnen Institutionen möglich sein, damit zu werben, dass sie beispielsweise keine Unterbrecherwerbung machen. Auf jeden Fall ist das ein Bereich, der nicht mehr in den staatlichen Regelungsbereich gehört.

In anderem Zusammenhang regen wir uns auf über die Überreglementierung durch den Staat. Wir sollten doch bei jedem konkreten Einzelfall überlegen, ob das etwas ist, was von Staates wegen einer Regelung bedarf. Wir sollten uns überlegen, welches Rechtsgut verletzt wird, wenn wir dies denn machen wollen. Die Unterbrecherwerbung ist meines Erachtens ein klassischer Fall, wo es keine vernünftigen staatlichen Gründe gibt, die es uns erlauben, zu sagen, hier bedarf es einer staatlichen Regelung. Kein irgendwie geschütztes Rechtsgut wird verletzt, es ist eine reine Frage des Geschmackes, und darüber sollen die Zuschauer und diejenigen, welche die Programme ausstrahlen, entscheiden.

Deshalb beantrage ich Ihnen, Absatz 1 zu streichen, was dann konkret bedeuten würde, dass bezüglich der Unterbrecherwerbung Regulierungsmöglichkeiten des Staates nicht bestehen.