Lexipedia

Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-02

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Sie haben in Absatz 3 die Kompetenz des Bundesrates, die Werbung und das Sponsoring für das publizistische Angebot der SRG, das zur Erfüllung ihres Auftrages notwendig ist, einzuschränken. In Absatz 3 gibt es keine Regel, wonach das bei den übrigen Angeboten eingeschränkt werden sollte.

Nun sagt Kollege Germann in seinem Antrag, das Übrige sei ja auch durch die Gebühren finanziert. Die Kommission möchte hier einen Hebel ansetzen, damit dem nicht so ist. Ich mache Sie auf Artikel 39 Absatz 1bis aufmerksam; dieser verlangt, dass getrennte Rechnungen für die konzessionierten und für die übrigen Tätigkeiten geführt werden, und es gibt noch einen weiteren Artikel, wonach die Quersubventionierung untersagt ist. Wichtig ist ja, dass nicht quersubventioniert wird. Aber einfach auf Vorrat der SRG in allen Tätigkeiten, wo sie keinen Service-public-Auftrag hat, Werbung zu untersagen, geht wohl zu weit. Die SRG hat zum Beispiel das Magazin "K-Tipp", das nicht zum publizistischen Auftrag gehört. Es ginge zu weit, ihr die Auflage zu machen, sie dürfe in diesem Magazin keine Werbung aufnehmen. Dieser Antrag ist in seinen Konsequenzen auch nicht absehbar, darum darf diese Bestimmung nicht beschlossen werden.

Wir stellen Ihnen den Antrag, den Antrag Germann abzulehnen.