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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-02

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Der gesamte Artikel 16 legt für die SRG einschneidendere Werbebeschränkungen fest als für alle übrigen Veranstalter. Nun hat der Nationalrat einen entsprechenden Absatz 4 beschlossen. Der Nationalrat wollte mit diesem Absatz diese Werbebeschränkungen, die sich gegen die SRG richten, auf alle ausländischen Programme ausdehnen.

Das aber verletzt nach der Überzeugung der Kommission unsere internationalen Verpflichtungen. Die Kommission möchte das nicht, sie möchte aber in diese Richtung gehen. Sie hat darum einen neuen Absatz 4 beschlossen. Das kam bei der Bereinigung des Gesetzes zustande. Wir sehen diesen Absatz 4 als Vorlage für den Nationalrat, damit er überprüft, ob diese Lösung, die wir hier festgehalten haben, letztlich hält.

Wir schlagen nun also vor, diese Beschränkung, wie sie für die SRG gilt, nicht auf die ausländischen Veranstalter auszudehnen, sondern diese Beschränkung zu kategorisieren, sie also auf alle in- und ausländischen Fernsehveranstalter anzuwenden, soweit sie nationale oder sprachregionale Programme verbreiten. Das würde natürlich auch Sat1 treffen. In diesem Sinne stellen wir den Antrag, das als Vorgabe für den Nationalrat einmal aufzunehmen, damit diese Frage nochmals eingehend geprüft werden kann.