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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2005-03-02

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Es ist hier die Fama weitergegeben worden, wie Sie sie sicher in den Medien gelesen haben, dass die SRG erfolgreiche, innovative Programme von Privaten kopiere. Ich wäre froh, wenn man mir entsprechende Beispiele nennen würde. Auf der anderen Seite gibt es nämlich Untersuchungen, die zeigen, dass sich die "Musikteppiche", die diese "innovativen" Privatradios im Äther ausbreiten, immer mehr ähneln. Die Verschiedenheit des Angebotes in den SRG-Programmen ist also wesentlich differenzierter als der "Musikteppich" der Privaten, der sich immer mehr dem allgemeinen Mainstream annähert. Von daher ist also nicht zu befürchten, dass allzu viel Innovation der Privaten von der SRG unterbunden wird.

Jetzt aber etwas anderes: Wir sprechen hier von der Konzession. Eine Konzession wird nicht täglich angepasst, sondern der Konzessionsauftrag erfolgt in gewissen Abständen. Wenn wir hier eine Formulierung wählen, geht es nicht darum, was die SRG tun oder lassen soll, sondern es geht darum, was der Bundesrat in der Konzession der SRG vorschreibt. Hier stellt sich jetzt die ganz einfache Frage: Was wollen wir? Soll der Bundesrat, wenn er diese Konzession festlegt und entscheidet, was er für diese rund 1 Milliarde Franken Gebührengelder als Gegenleistung verlangen will, frei sein und selber entscheiden, was für das Publikum sinnvoll ist? Oder soll er verpflichtet werden, zu prüfen, was noch privat angeboten werden soll? Das ist eine grundsätzliche Frage. Selbstverständlich wird der Bundesrat bei seinem Entscheid sowieso auch wissen, was die Privaten anbieten, aber beim Auftrag, den wir ihm erteilen - darum geht es -, heisst es in der Fassung der Minderheit, der Bundesrat solle die Publikumsbedürfnisse und den Programmauftrag, wie er weiter oben formuliert worden ist, berücksichtigen und dann die Konzession festlegen. Er soll also nicht schauen, ob nicht irgendjemand anderes irgendwo schon etwas Ähnliches anbietet.

Die Marktanteile der SRG im Radiobereich sind so gross, weil das Publikum dieses Angebot will - nicht weil es muss. Gerade im Radiobereich besteht genügend Konkurrenz. Dass wir diese Angebote haben, heisst, dass der Bundesrat bei seiner Konzessionsfestlegung der SRG das in Auftrag gibt, was nachher auch beim Publikum Erfolg hat.

Ich bitte Sie deshalb, der Formulierung der Minderheit, die auch näher bei der bundesrätlichen Formulierung ist, zuzustimmen.