Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-03
Wortprotokoll
Der Unterschied ist der, dass die Inländer ein Gesuch stellen müssen, während die Ausländer kein Gesuch stellen müssen.
Die Idee ist eben die, dass der Bundesrat aus medienpolitischen Gründen z. B. sagen könnte - Sie müssen nicht erschrecken, es ist nur ein Beispiel -, es sei wichtig, dass Arte aufgeschaltet werde. Dann könnte er Cablecom zwingen, Arte aufzuschalten. Oder ich denke an die strittigen Fälle mit France 3 oder mit dem portugiesischen Sender. Aber wir wollen diesen ausländischen Sendern nicht das mit einer Parteistellung verbundene Recht geben, sodass sie dann hier einen Rechtsstreit mit Anspruch führen könnten. Aber wenn wir aus kulturellen Gründen z. B. möchten, dass der portugiesische Sender aufgeschaltet werde - wir haben ja in der Schweiz eine Minderheit von portugiesischen Gastarbeitern -, dann möchten wir das selbstständig aus politischen Gründen von uns aus ohne Rechtsverfahren machen können.
Die schweizerischen Teilnehmer sollen hingegen ein formelles Gesuch stellen dürfen, denn sie haben dann allenfalls auch gewisse Rechtsansprüche. Sie haben diese Rechtsansprüche auch in Anspruch genommen, ich denke z. B. an einen Fall im Kanton Zürich: Eine lokale TV-Station wollte, dass wir Cablecom zwingen, sie aufzuschalten. Wir fanden dann, dass sie den Anforderungen nicht ganz entspreche. Sie hat dann den Rechtsweg beschritten, und es ist jetzt ein Rechtsfall.
Aber was Ihre Frage zur Entgeltlichkeit betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass hier gemäss dem Antrag Ihrer Kommission Gleichbehandlung vorliegt.