Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-03
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Im Auftrag der Kommission mache ich folgende Bemerkungen: Absatz 1 ist eine technische Bestimmung. Sie enthält keine Entbündelungspflicht. Absatz 2 ist eine medienpolitische Bestimmung. Entsprechende Entbündelungsvorschriften werden erst und nur dann erlassen, wenn es zur Sicherstellung der Medienvielfalt unerlässlich ist. In diesem Sinne öffnet Artikel 73 keineswegs die Türen für Rosinenpicker.