Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-03
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, in diesem ganzen Kapitel der Mehrheit zu folgen, auch dort, wo Sie gegenüber dem Bundesrat Ergänzungen vorgenommen haben; es sind Ergänzungen, die wir begrüssen. Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, dass bei Unternehmen, die von der SRG wirtschaftlich beherrscht werden, dieselben Grundsätze für die Verwendung der finanziellen Mittel gelten sollen wie bei der SRG selbst. Dem haben sich der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission angeschlossen. Diese Lösung der Finanzaufsicht ist unseres Erachtens ein Minimum, um eine wirtschaftliche und zweckgemässe Verwendung der Empfangsgebühren zu garantieren.
Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Finanzpflichten ist in erster Linie Sache der jeweiligen Oberleitung des betreffenden Unternehmens, das ist richtig. Bei der SRG ist das der SRG-Verwaltungsrat, beim TPC oder bei der Publisuisse ist es der Verwaltungsrat dieser Unternehmen. Diese Verwaltungsräte berichten jedes Jahr unserem Departement, wie ihr Unternehmen die Finanzverpflichtungen erfüllt hat. Unser Departement selbst kann Finanzprüfungen vor Ort nur in Ausnahmefällen, wenn die Berichterstattung der Oberleitung trotz Nachfragen ungenügend ist oder ein konkreter Verdacht auf eine Pflichtverletzung besteht, vornehmen; dabei kann das Departement auch die Eidgenössische Finanzkontrolle beiziehen, wie wir das jetzt getan haben. [PAGE 82]
Die Minderheit möchte die Töchter von dieser Kontrolle ausnehmen und hat das ja selbst begründet. Zusammengefasst gesagt würde aber mit dieser Regelung die Finanzaufsicht entscheidend geschwächt. Es besteht bei der SRG eine Tendenz zur Auslagerung von Aktivitäten aus dem Stammhaus. Das ist sicher begründet, macht auch Sinn und soll der Effizienz dienen. So ist die Fernsehproduktion in das TPC ausgelagert worden, die Werbeakquisition in die Publisuisse AG und die Vermarktung der Nutzungsdaten in die Publica Data AG. Es kann durchaus sein, dass die SRG weitere Bereiche auslagert. Aber wenn nach Minderheitsantrag diese ausgelagerten Betriebe der Kontrolle nicht mehr unterstehen würden, könnten wir am Schluss nur noch den Generaldirektor, seine Sekretärin und seine Garage überprüfen, und das ist ja nicht der Sinn dieser ganzen Regelung. Die Gebührenzahlenden haben einen Anspruch darauf, dass ihr Geld wirtschaftlich und zweckmässig verwendet wird.
Nun ist der Vergleich gemacht worden, die SRG möchte ja eigentlich nur dasselbe Recht wie Post, Ruag, SBB, Swisscom usw. Ich möchte immerhin erwähnen: Grad bei jeder Frage reklamiert die SRG diese Gleichbehandlung mit der Post und den SBB nicht, ganz im Gegenteil. Bei anderen Fragen sagt sie: Nein, wir sind völlig unabhängig. Und das ist die SRG auch, während die Post eine Anstalt ist, die zu 100 Prozent dem Bund gehört. Auch die SBB sind eine Aktiengesellschaft, die zu 100 Prozent dem Bund gehört. Bei der Swisscom haben wir eine Mehrheit, da sind wir Mehrheitsaktionäre. Dort können wir strategische Ziele vorgeben, und wir können die Organe wählen. Wir wählen den vollständigen Verwaltungsrat der SBB, den vollständigen Verwaltungsrat der Post. Bei Swisscom sind wir Mehrheitsaktionär. Das ist unser Recht und unsere Pflicht. Bei der SRG ist das nicht so. Da wählen wir einen Viertel. Wir haben da ein paar Vertrauensmänner; Herr Reimann pocht immer wieder darauf, dass er von uns gewählt wurde. Aber er bildet dort zusammen mit anderen nur eine Minderheit.
Schliesslich unterliegen die Unternehmen Post, SBB usw. der direkten Finanzaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle nach dem Finanzkontrollgesetz, zumindest soweit sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Aber die SRG und ihre Tochtergesellschaften unterstehen nur der indirekten Finanzaufsicht. Ich habe jetzt gesehen, wie schwierig es ist, eine solche Kontrolle durchzuführen. Ehrlich gesagt habe ich den politischen Entscheid, dass sie durchgeführt werden soll, vor einem halben Jahr getroffen. Jetzt ist der Auftrag immer noch nicht formuliert, denn da gibt es dann das rechtliche Gehör, man muss die SRG anhören, das ist eine furchtbar komplizierte Geschichte. Man kann nicht in der einen Sparte die Gleichbehandlung mit Post und SBB verlangen und in der anderen Sparte dann sagen, nicht einmal die Tochtergesellschaften unterstehen dieser indirekten Kontrolle.
Ich bitte Sie, durchwegs auf der Linie der Mehrheit zu bleiben.