Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-03
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Eine kurze Grundsatzbemerkung vorweg: In jedem europäischen Land, das zu Recht und aus Notwendigkeitsgründen solche Auslandsender unterhält - das ist jeweils ein Auftrag des Staates an einen Medienveranstalter -, zahlt das auch der Staat, denn wer Aufträge erteilt, zahlt auch. Bis vor wenigen Jahren war es auch in der Schweiz so, dass der Bund das voll bezahlt hat. Dann kam irgendwann einmal eine Sparübung - das gibt es halt leider -, dann ist man auf 50 Prozent zurückgegangen und hat gesagt, dass man die übrigen 50 Prozent der SRG überbinde. Den inländischen Gebührenzahlern überbindet man also die Finanzierung der Information - Herr Briner hat es ausgesprochen - für die Schweizer, die im Ausland leben. [PAGE 76]
Das ist eine notwendige, wichtige Geschichte, aber finanztechnisch nicht ganz sauber. Wenn der Staat einen Auftrag erteilt, soll er auch bezahlen. Beim Entlastungsprogramm 2003 hat man noch einmal an diesen 50 Prozent herumgesäbelt und gesagt, das sei eine Aufgabe, die die SRG aus Gebührenmitteln finanzieren müsse. Ich habe Sie, auch im Hinblick auf spätere Geldverteilungsübungen, einfach daran erinnern wollen: Wir überbinden hier der SRG eine Aufgabe. Sie nimmt sie offenbar auch dankbar entgegen, in welcher Form, wird sich gleich weisen. Aber es ist wichtig, dass Sie beginnen, in Ihren Rechnungen darzustellen, welche Auflagen wir machen, und dass Sie das dann bei Artikel 50 in Rechnung stellen.