Lexipedia

Kuprecht Alex · Ständerat · 2005-03-03

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir vorerst eine Bemerkung zum Votum des Kommissionspräsidenten: Das Gute ist langfristig nicht immer das Richtige, Herr Kollege Escher.

Artikel 50 ist einer der zentralen und bedeutungsvollsten Artikel dieser Gesetzesrevision und spielt durch die Schaffung der Möglichkeit einer Partizipation an den eingenommenen Gebühren für die zahlreichen privaten Radio- und Fernsehanbieter eine Schlüsselrolle für deren künftige Existenz. Die Kompetenz für die Festlegung der Höhe liegt beim Bundesrat. Es bleibt also ihm überlassen, ob 2, 3, 4 oder allenfalls 5 Prozent für die Verteilung an die regionalen Radio- und Fernsehstationen in den Topf gelangen werden. Das ist also mindestens bei der Festsetzung des Prozentsatzes ein Blankoscheck an den Bundesrat. Ich wäre dem Bundesrat deshalb dankbar, wenn er noch einmal deutlich machen würde, nach welchen Kriterien er diesen Prozentsatz künftig festsetzen will.

Wie aus der Fahne ersichtlich ist, kann dieser Prozentsatz sehr unterschiedlich ausfallen. Die Auswirkungen können für ein einzelnes Medium entsprechend gross sein. Diese Von-bis-Formulierung birgt eine gewisse Inkonstanz in sich und schafft Unsicherheit auf allen Stufen. Dieser Umstand wird insofern zusätzlich verstärkt, als das Gesetz von einem bestimmten, im Gesetz nicht definierten Zeitraum spricht. Diese eher unklare Formulierung kann künftig den Eindruck von Willkür aufkommen lassen. Gestatten Sie mir, Ihnen ein Beispiel einer Gebührenzuteilung zu nennen: Im Jahr 2004 hat das bekannte Radio Central einen Beitrag von 320 000 Franken bekommen. Nach der jüngsten Verfügung wird dieser Betrag um 111 000 Franken auf 209 000 Franken gekürzt. Es ist verständlich, dass die betroffenen Kreise die Auffassung haben, hier herrsche eine gewisse Willkür.

Die Kriterien können wohl kaum objektiv genug sein. Eine Kontinuität ist sonst nicht gewährleistet, und die Planbarkeit für alle Beteiligten, sei dies die SRG oder seien dies die Privaten, ist stark eingeschränkt.

Ich halte es wie gestern der geschätzte Kollege Leuenberger und möchte von einem schweizerischen Gesetz wissen und darin lesen können, was nun effektiv gilt. Mit der Formulierung meines Antrages möchte ich Klarheit schaffen und die Basis für eine künftig planbare, kontinuierliche und verlässliche Ausgangslage für alle legen. Das schafft Rechtssicherheit und ermöglicht auch eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmungen, insbesondere der privaten Anbieter. Ich bin der Überzeugung, dass dadurch die Qualität aller Medien weiter gesteigert werden kann.

Gerade bei den Privaten hängt die Entwicklung sehr oft von den planbaren finanziellen Mitteln ab. Das erfordert nicht nur ein seriöses Geschäftsgebaren, sondern auch eventuelle Kreditgeber. Die klare Zuteilung der finanziellen Mittelgrösse hilft den privaten Anbietern, die Qualität ihrer Beiträge zu festigen und weiter auszubauen sowie die Grundlage der Ausbildung weiter zu entwickeln oder gar zu intensivieren. Nicht selten bilden diese Privatstationen die journalistische Basis für viele junge Menschen, die später auch den Weg zur SRG schaffen; es gäbe dafür zahlreiche Beispiele aufzuzählen. Insofern nehmen also Privatstationen eine wichtige Funktion als Einstiegsarbeitgeber wahr.

Ich bitte Sie also deshalb, diesem Antrag zugunsten erhöhter und grösserer Klarheit, zugunsten einer besseren Planbarkeit, zugunsten der Vermeidung einer subjektiv aufgefassten Willkür und zugunsten einer Kontinuität der Programmgestaltung und Programmentwicklung zuzustimmen. Ich bin mir bewusst, dass ich an die Obergrenze der "Bis-Formulierungsvariante" gehe, glaube aber, dass die Fixierung der langfristigen Perspektiven aller ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der betroffenen Unternehmen sein wird. Die ständige Diskussion und das Gejammer um die Existenz könnten somit beendet werden.