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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-03-07

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-07

Wortprotokoll

Zu Artikel 61c: Zum Gliederungstitel habe ich keine Bemerkungen. Ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen, dass für Verträge mit geringer Tragweite keine Informationspflicht besteht. Absatz 2 umschreibt diese: Buchstabe a nimmt Verträge aus, die lediglich dem Vollzug von Verträgen dienen, über die der Bund bereits informiert wurde; Buchstabe b lautet analog zu Artikel 7a RVOG, welcher regelt, wann der Bundesrat selbstständig Verträge abschliessen darf, nämlich bei sogenannten Bagatellverträgen, welche sich in erster Linie an die Behörden richten oder nur administrativ-technische Fragen regeln.

Der Problemkreis ist hier verwandt, und es besteht bereits eine Praxis, die übernommen werden kann. Insbesondere sind Verträge, die sich an die Behörden richten, nicht direkt anwendbar und können nicht direkt Rechte und Pflichten für den einzelnen Bürger begründen.

Zum Antrag Pfisterer kann ich vorweg sagen, dass er uns nicht vorgelegen hat. Wir haben uns sinngemäss über den Ablauf unterhalten. Meines Erachtens weicht dieser Antrag nicht stark von der Diskussion in unserer Kommission ab. Mit anderen Worten: Persönlich könnte ich damit leben.