Wicki Franz · Ständerat · 2005-03-08
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08
Wortprotokoll
Zu Ziffer 127, dem Bankengesetz: Seinerzeit, als die Botschaft der Totalrevision der Bundesrechtspflege verabschiedet wurde, lautete Artikel 24 des Bankengesetzes noch anders als heute. Wir haben das Bankengesetz inzwischen verabschiedet. Was wir hier einfügen wollen, ist eine Korrektur. Die im Anhang zum Verwaltungsgerichtsgesetz beschlossene Aufhebung von Artikel 24 des Bankengesetzes, also der Entwurf des Bundesrates links auf der Fahne, sollte rückgängig gemacht werden und durch einen Hinweis auf die Vorschriften über die Bundesrechtspflege ergänzt werden. Auf diese Weise kann dann Absatz 2 von Artikel 24 des gültigen Bankengesetzes bestehen bleiben.
Ich bitte Sie, dieser formellen Änderung zuzustimmen.