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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-03-08

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Mein Einzelantrag betrifft Ziffer 34, Bundesbeschluss vom 30. März 1949 über die Verwaltung der Armee. Ich möchte die Ruhe jetzt nicht zu stark stören, aber ich möchte erwähnen, dass das Bundesgerichtsgesetz und das Verwaltungsgerichtsgesetz unsere Redaktionskommission eigentlich in einem hohen Mass beansprucht und wesentlich herausgefordert haben; die verschiedenen Revisionen mussten auch gegenseitig koordiniert werden.

Im Anhang unter Ziffer 34 wird eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 30. März 1949 über die Verwaltung der Armee beantragt. Hier bestand eigentlich keine Differenz mehr zum Nationalrat. Deshalb finden Sie diese Ziffer auch nicht mehr auf Ihrer Fahne; sie wurde aber heute dem entsprechenden Antrag von mir beigelegt.

Seit dem 4. Oktober 2002 ist dieser Bundesbeschluss in die Form einer Verordnung der Bundesversammlung überführt. Es ist nun formell nicht zulässig, im Anhang eines Bundesgesetzes einen Erlass einer unteren Normstufe, hier einer Verordnung der Bundesversammlung, anzupassen, denn die Verordnung der Bundesversammlung unterliegt, anders als ein Bundesgesetz, nicht dem Referendum. Formell handelt es sich eigentlich um ein Rückkommen, aber auch dieses Rückkommensverfahren müssen wir heute nicht übermässig strapazieren. Ich habe die Zustimmung des Präsidenten der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen zu diesem Vorgehen eingeholt, und auch der Präsident unserer Kommission für Rechtsfragen ist entsprechend informiert. Aus dem Streichungsantrag zu Ziffer 34 kann aber nicht abgeleitet werden, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Mit anderen Worten: Es braucht eine separate Vorlage. Aber dies ist hier auch kein Problem, der Bundesrat muss nämlich dieses Jahr so oder so im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege dem Parlament noch zwei Parlamentsverordnungen unterbreiten. Die Anpassung der Verordnung über die Verwaltung der Armee kann somit ohne Problem auf dieses Paket geschnürt werden.

Ich ersuche Sie, meinem Antrag zuzustimmen.