Wicki Franz · Ständerat · 2005-03-08
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08
Wortprotokoll
Den Antrag Schmid-Sutter Carlo habe ich diesen Moment erhalten.
Hier bei Artikel 8 geht es um die Unvereinbarkeit in der Person. Wir haben die Beschränkung der Unvereinbarkeit auf Angehörige bis zum dritten Grad - also Onkel, Tante, Neffe, Nichte - und die Anpassung ans Partnerschaftsgesetz. Eine Frage, ich lasse diesen Antrag Schmid-Sutter Carlo mal weg, ist hier auf der Fahne aber nicht geregelt. Die Unvereinbarkeitsbestimmung bezieht sich hier nicht auf das Verhältnis zwischen den Mitgliedern des Gerichtes und den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern. In unserer Kommission haben wir diese Frage diskutiert. Es ist ein Anliegen unserer Kommission, dass die Gerichtsleitungen dafür sorgen, dass enge Beziehungen zwischen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern auf der einen Seite und Mitgliedern des Gerichtes auf der anderen Seite nicht zu Friktionen am Gericht führen. Sinngemäss sollte die Bestimmung von Artikel 8 an sich auch in solchen Fällen zur Anwendung kommen.
Wenn ich nun den Antrag Schmid-Sutter Carlo lese, sehe ich, dass er in die Unvereinbarkeitsbestimmung auch die Gerichtsschreiber einbeziehen will. Ich glaube, Herr Schmid sollte das selbst mal begründen.