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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-03-08

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Die Motion betreffend das Sicherheitskonzept bei einer Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin hat einen zweifachen Inhalt:

1. Der Bundesrat wird ersucht, ein Sicherheitskonzept für ein Grenzschutzsystem mit den Kantonen zusammen zu entwerfen.

2. In einem Bericht soll aufgezeigt werden, wie die Organisation, die Kompetenzen, die Kosten, die Kostenverteilung, der Personalbedarf und der Zeitplan der Umsetzung eines solchen Konzeptes aussehen werden.

Der Motionstext enthält eine zeitliche Befristung, indem gefordert wird, dass diese beiden Aufträge durch den Bundesrat bis Ende 2004 zu erledigen seien. Es dürfte im Rat unbestritten sein, dass das Jahr 2004 inzwischen abgelaufen ist. Es stellt sich deshalb die Frage, was der Bundesrat zwischenzeitlich gemacht hat. Es ist vorweg festzustellen, dass ein Sicherheitskonzept entworfen und von folgenden Gremien bereits genehmigt worden ist: vom Bundesrat einerseits und von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren anderseits. Was derzeit noch fehlt, sind die formellen Beschlüsse und Vertragsschlüsse der Kantone untereinander und mit dem Bund.

Wie Sie aus den Debatten um die Bilateralen II wissen, sieht das Sicherheitskonzept wie folgt aus: Im Normalfall haben Teile des Grenzwachtkorps (GWK) mit den Kantonen zusammenzuarbeiten, und das GWK ist in diesem Sinne den Kantonen zur Zusammenarbeit zugewiesen. In aussergewöhnlichen Fällen wie der Schliessung oder Überwachung der Grenzen aus Sicherheitsgründen bleibt das GWK dem Bund unterstellt und wird von ihm eingesetzt.

Aus dem Gesagten folgt, dass der Bundesrat den Grundsatzauftrag der Motion mehr als erfüllt hat. Nicht nur ist das Sicherheitskonzept entworfen, es ist bereits eine Grundsatzvereinbarung zustande gekommen. Noch offen sind jedoch die Einzelverträge mit den Kantonen. So ist zum Beispiel noch nicht abschliessend erstellt, in welchem Umfange das GWK den Kantonen zur Zusammenarbeit zugewiesen wird. Soll dies einen Drittel des GWK oder nur 10 Prozent desselben betreffen? Die Kantone neigen eher zu einem Drittel, der Bund eher zu 10 Prozent, weil das GWK nach wie vor zentrale Aufgaben wie die Zollkontrolle, die Bearbeitung der Mehrwertsteuerbelange und den Schutz der Zollorgane selbst zu erfüllen hat.

Schon aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass noch verschiedene Details der Regelungen zwischen den Kantonen und dem Bund offen sind. Von Herrn Bundesrat Blocher wissen wir, dass alle diese Belange im Jahre 2005 geklärt werden dürften. Nun sind aber auch diese Details Gegenstand der Motion, und diese ist somit noch nicht erfüllt. Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen. Dies in der Meinung, dass den Räten noch in diesem Jahr die in der Motion verlangten Details des Sicherheitskonzepts - also Fragen der Organisation, der Kompetenzen, der Kosten, der Kostenverteilung, bezüglich des Personalbedarfs und des Zeitplans - mitgeteilt werden. Erst wenn dies geschehen ist, kann die Motion als Gegenstand abgeschrieben werden.

Erlauben Sie mir noch eine formale Bemerkung: Wie erwähnt, war es Gegenstand der Motion, über alle vorstehend erwähnten Fragen bis Ende 2004 Auskunft zu erhalten. Es ist für uns alle einleuchtend, dass dies schlicht nicht möglich war und dass sich deshalb eine Fristverlängerung aufdrängt. Nach dem neuen Parlamentsgesetz hätte dies an sich so zu geschehen, dass der Ständerat die Motion in diesem Sinne - also mit der Benennung eines neuen Zeitpunktes - ergänzt und so erheblich erklärt. Diesfalls würde sie an den Nationalrat gehen, der die geänderte Fassung mit der neuen Zeitangabe gutheissen müsste. Man kann es aber auch weniger formalistisch machen und im Zweitrat - also bei uns - formlos feststellen, dass man auch mit einer Beantwortung bis Ende 2005 zufrieden ist.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen, auf diese Weise vorzugehen und der Vernunft Vorrang vor der Förmlichkeit zu geben. Wenn Sie dem zustimmen, mögen Sie die Motion unergänzt annehmen; die Kommission beantragt Ihnen dies einstimmig.

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